Garantie
Garantie
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprüche gegenüber dem
Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
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Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder Material-
fehlern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden von Siemens
nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik entsprechendes Gerät kostenlos
ausgetauscht oder repariert. Für Verschleißteile (z.B. Akkus, Tastaturen, Gehäuse) gilt
diese Haltbarkeitsgarantie für 6 Monate ab Kauf.
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Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemäßer Behandlung
und/oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
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Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden selbst er-
brachte Leistungen (z.B. Installation, Konfiguration, Softwaredownloads). Handbücher
und ggf. auf einem separaten Datenträger mitgelieferte Software sind ebenfalls von der
Garantie ausgeschlossen.
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Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind inner-
halb von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
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Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an Siemens
zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von Siemens über.
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Diese Garantie gilt für in Deutschland erworbene Neugeräte.
Garantiegeberin ist die Siemens Aktiengesellschaft, Schlavenhorst 88,
D-46395 Bocholt.
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Weitergehende oder andere Ansprüche als die in dieser Herstellergarantie genannten
sind ausgeschlossen. Siemens haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen
Gewinn und den Verlust von Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespielter Software
oder sonstiger Informationen. Die Sicherung derselben obliegt dem Kunden. Der Haf-
tungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaf-
tungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Ver-
tragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz gehaf-
tet wird.
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Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
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Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Siemens vor, dem Kunden den Austausch
oder die Reparatur in Rechnung zu stellen.
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Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung der Garantie wenden Sie sich bitte an den Siemens Kundenservice (Seite
110).
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