4.10 Gruppen
Ihr Systemadministrator kann Sie zusammen mit anderen Benutzern einer oder mehreren Gruppen zuweisen. Jede
Gruppe verfügt über ihre eigene Nebenstellennummer, die dazu verwendet werden kann, um die Gruppe anzurufen.
Wenn ein Anruf bei einer Gruppe eingeht, wird dieser bei den verfügbaren Gruppenmitgliedern angezeigt, entweder
nacheinander oder gleichzeitig bei allen Mitgliedern, bis der Anruf von einem Gruppenmitglied angenommen wird.
Wie lange der Gruppenanruf bei den einzelnen Gruppenmitgliedern klingelt, bevor er an das jeweils nächste
Gruppenmitglied weitergeleitett wird, hängt von den Gruppeneinstellungen ab. Gruppen können auch Voicemail
verwenden und verfügen über ihre eigenen Einstellungen dafür, wann ein unbeantworteter Anruf an die Mailbox der
Gruppe weitergeleitet wird. Bei Gruppenanrufen werden die gruppeneigenen Voicemaileinstellungen anstatt Ihrer
Einstellungen verwendet.
· G = Gruppenmitglied (in Gruppe)
A G wird auf Ihrem freien Telefondisplay angezeigt, wenn Sie als Mitglied einer Gruppenschaltung konfiguriert
wurden und Ihre Mitgliedschaft aktiviert ist. In diesem Fall können Sie an die Gruppenschaltung gewandte Anrufe
erhalten.
· O = Außer Betrieb
Ein O wird auf Ihrem Telefondisplay angezeigt, wenn eine der Gruppen, in der Sie Mitglied sind, auf Nachtdienst
geschaltet ist. In diesem Modus werden Anrufe an diese Gruppe, falls festgelegt, an die übernehmende
Zielnummer geleitet oder andernfalls, falls verfügbar, an das Voicemailsystem geleitet.
Standardfunktionscodes
Kurzwahlcodes
sind Nummern, die Sie von allen Arten von Telefonen im Telefonsystem aus wählen können. Die
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folgenden Codes sind Standardkurzwahlcodes, die in Ihrem System verfügbar sein können.
· Nachtbetrieb einschalten: *20*N#
Schaltet den Nachtbetrieb für eine Gruppe ein. Geben Sie dazu die Nebenstellennummer (N).
· Nachtbetrieb ausschalten: *21*N#
Schaltet den Nachtbetrieb für eine Gruppe aus. Geben Sie dazu die Nebenstellennummer (N).
M7208N Telefon-Bedienungsanleitung
IP Office
Anrufkontrolle: Beenden eines Anrufs
DE Ausgabe 01b (05/03/2014)
Seite 31