Sicherheitshinweise und Warnungen
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Vorausgehende Behandlungen (z.B.
mit Reinigungs- oder Desinfektionsmit-
teln), aber auch bestimmte Anschmut-
zungen sowie Prozesschemikalien,
auch kombiniert durch chemische
Wechselwirkung, können Schaum ver-
ursachen. Schaum kann das Reini-
gungs- und Desinfektionsergebnis be-
einträchtigen.
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Das Aufbereitungsverfahren muss
so eingestellt werden, dass kein
Schaum aus dem Spülraum austritt.
Austretender Schaum gefährdet den si-
cheren Betrieb des Reinigungs- und
Desinfektionsautomaten.
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Das Aufbereitungsverfahren muss
regelmäßig kontrolliert werden, um
Schaumbildung zu erkennen.
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Um Sachbeschädigungen an Reini-
gungs- und Desinfektionsautomaten
und verwendetem Zubehör durch die
Einwirkung von Prozesschemikalien,
eingebrachter Verschmutzung sowie
deren Wechselwirkung zu vermeiden,
die Hinweise im Kapitel "Chemische
Verfahrenstechnik" berücksichten.
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Die anwendungstechnische Emp-
fehlung von Prozesschemikalien (wie
z.B. Reinigungsmitteln) bedeutet nicht,
dass der Gerätehersteller die Einflüsse
der Prozesschemikalien auf das Materi-
al des Reinigungsgutes verantwortet.
Beachten Sie, dass Formulierungsän-
derungen, Lagerbedingungen usw,
welche vom Hersteller der Chemikalien
nicht bekanntgegeben wurden, die
Qualität des Reinigungsergebnisses
beeinträchtigen können.
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Achten Sie bei der Verwendung von
Prozesschemikalien (wie z.B. Reini-
gungsmitteln) unbedingt auf die Hin-
weise des jeweiligen Herstellers. Set-
zen Sie die Prozesschemikalien nur für
den vom Hersteller vorgesehenen An-
wendungsfall ein, um Materialschäden
und ggf. heftigste chemische Reaktio-
nen (z. B. Knallgasreaktion) zu vermei-
den.
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Bei kritischen Anwendungen, in de-
nen besonders hohe Anforderungen an
die Aufbereitungsqualität gestellt wer-
den, sollten die Verfahrensbedingun-
gen (Prozesschemikalien, Wasserquali-
tät etc.) vorab mit der Miele Anwen-
dungstechnik abgestimmt werden.
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Die Wagen, Körbe und Einsätze zur
Aufnahme des Spülgutes sind nur be-
stimmungsgemäß zu verwenden.
Instrumente mit Hohlräumen müssen in-
nen vollständig mit Spülflotte durch-
strömt werden.
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Restflüssigkeit enthaltende Gefäße
müssen vor dem Einordnen entleert
werden.
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Es dürfen keine nennenswerten Res-
te von Lösemitteln und Säuren, insbe-
sondere Salzsäure und chloridhaltige
Lösungen mit dem Einbringen des Rei-
nigungsgutes in den Spülraum gelan-
gen. Ebenfalls keine korrodierenden Ei-
senwerkstoffe!
Lösemittel in Verbindung mit der An-
schmutzung dürfen (besonders bei Ge-
fahrenklasse A1) nur in Spuren
vorhanden sein.