Bemerkungen:
Der Hersteller ist nicht für Interferenzen an Radio- oder Fernsehgeräten, die auf unzulässigen
Betrieb dieses Geräts zurückzuführen sind, verantwortlich. Solche Veränderungen können dazu
führen, dass die Betriebserlaubnis verfällt.
Der Betrieb im Frequenzbereich von 5,15 bis 5,25GHz ist nur in Gebäuden gestattet.
In den USA kann nur auf den Kanälen 1 bis 11 gearbeitet werden.
FCC-Funkfrequenzaussendungsstatement
Dieses Gerät entspricht den FCC-Funkfrequenzaussendungsgrenzen, die für eine unkontrollierte
Umgebung gelten. Dieses Gerät und seine Antenne dürfen nicht in der unmittelbaren Nähe
anderer radiowellenaussendenden Geräte/Antennen betrieben werden.
"Um den FCC-Radiofrequenzaussendungsanforderungen gerecht zu werden, gilt dies nur für
mobile Konfigurationen. Die für diesen Sender benutzten Antennen müssen so installiert werden,
dass sie sich mindestens 20cm von Personen und nicht in der unmittelbaren Nähe anderer
radiowellenaussendenden Geräte/Antennen befinden."
CE-Warnung
Nationale Restriktionen
Dieses Gerät ist für den Betrieb zu Hause und im Büro in allen EU-Ländern (und anderen Ländern,
die die EU-Direktive 1999/5/EC befolgen) zugelassen. Es gelten keine Betriebseinschränkungen
außer den folgenden:
Land
Bulgarien
Frankreich
Italien
Luxemburg
Norwegen
Restriktion
keine
Betrieb
im
Freien
begrenzt auf 10mW im
Band
von
2454
2483,5MHz
keine
keine
Implementiert
Grund/Bemerkung
Für öffentlichen Betrieb und Betrieb im
Freien
ist
Betriebserlaubnis erforderlich.
Militärische Nutzung. Eine Umstrukturierung des
2,4-GHz-Bandes hat in der Vergangenheit die
bis
bis dahin geltende Regelung gelockert. Volle
Implementierung ist im Jahr 2012 geplant.
Für den Betrieb außerhalb des eigenen Domizils
ist
eine
erforderlich.
Allgemeine Betriebserlaubnis erforderlich für
Netz- und Diensteanbieter
Dies gilt nicht für den Bereich im Umkreis von
20km um das Zentrum von Ny-Ålesund
eine
allgemeine
allgemeine
Betriebserlaubnis