TWH 200E TWH 300E TWH 300EH
8
Garantie
8.1
Allgemeine Angaben
8.2
Garantiebedingungen
16/09/2015 - 7605310-001-06
Wir gratulieren Ihnen zum Kauf Ihres neuen Gerätes und danken
Ihnen für Ihr Vertrauen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die ursprünglichen Eigenschaften
Ihres Gerätes bei regelmäßiger Kontrolle und Wartung besser
gewährleistet werden können.
Ihr Installateur und unser Kundendienstnetz steht Ihnen
selbstverständlich weiterhin zu Diensten.
Die gesetzlichen Bestimmungen im Land des Käufers über dessen
Ansprüche im Fall von verdeckten Mängeln werden von den
folgenden Bestimmungen nicht berührt.
Ihr Gerät besitzt eine vertragliche Garantie gegen Fertigungsfehler
ab dem auf der Rechnung des Installateurs angegebenen
Kaufdatum.
Die Garantiezeit ist in unserem Preiskatalog angegeben.
Für Schäden, die auf einen unsachgemäßen Gebrauch des Gerätes,
mangelnde oder unzureichende Wartung oder unsachgemäße
Installation des Gerätes zurückzuführen sind (wobei es Ihnen obliegt,
dafür zu sorgen, dass die Installation durch einen autorisierten
Heizungsfachbetrieb erfolgt), kann der Hersteller nicht haftbar
gemacht werden.
Wir schließen jegliche Haftung für Sachschäden, immaterielle
Schäden oder Personenschäden in Folge einer Installation aus, die
nicht übereinstimmt mit:
4 den gesetzlichen und vorschriftsmäßgen Bestimmungen oder den
Auflagen der örtlichen Behörden,
4 den nationalen oder auch lokalen Bestimmungen, insbesondere
im Hinblick auf die Installation/Anlage,
4 unseren Installationsanweisungen und -hinweisen, insbesondere
im Hinblick auf die regelmäßige Wartung der Geräte,
4 die fachgemäße Ausführung.
Unsere Garantie beschränkt sich auf den Austausch oder die
Reparatur der fehlerhaften Teile durch unseren Kundendienst unter
Ausschluss der Kosten für Arbeitszeit, Anfahrt und Transport.
Unsere Garantie deckt nicht den Austausch oder die Reparatur von
Teilen im Falle einer normalen Abnutzung, dem Eingriff nicht
qualifizierter Dritter, mangelhafter oder unzureichender Aufsicht oder
Wartung, einer nicht konformen Spannungsversorgung und einer
Verwendung eines nicht geeigneten oder minderwertigen
Brennstoffs.
8. Garantie
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