Gefrierkalender
Der Gefrierkalender auf der Gefrier-
schublade zeigt in Monaten die übliche
Lagerzeit für unterschiedliche Lebens-
mittelarten an, wenn sie frisch eingefro-
ren wurden.
Bei handelsüblichen Tiefkühlerzeugnis-
sen ist die auf der Verpackung angege-
bene Lagerdauer entscheidend.
2 - 3 Monate:
Kuchen, Eis, Eintopf
3 - 5 Monate:
Fisch, Pilze, Brot
6 - 8 Monate:
Schweinefleisch, Kalb, Geflügel
10 - 12 Monate:
Rind, Obst, Gemüse
Gefrieren und Lagern
Auftauen von Gefriergut
Gefriergut können Sie auftauen
– im Mikrowellengerät,
– im Backofen bei der Beheizungsart
"Heißluft" oder bei "Auftauen",
– bei Raumtemperatur,
– im Kühlschrank (die abgegebene
Kälte wird zum Kühlen der Lebens-
mittel genutzt),
– im Dampfgarer.
Flache Fleisch- und Fischstücke
können angetaut in die heiße Pfanne
gegeben werden.
Fleisch- und Fischstücke (z. B. Hack-
fleisch, Hähnchen, Fischfilet) so auftau-
en, dass kein Kontakt zu anderen Le-
bensmitteln besteht. Fangen Sie das
Auftauwasser auf, und entsorgen Sie es
sorgfältig.
Obst kann bei Raumtemperatur sowohl
in der Packung als auch in einer zuge-
deckten Schüssel auftauen.
Gemüse kann im Allgemeinen in gefro-
renem Zustand in das siedende Wasser
gegeben oder in heißem Fett gedünstet
werden. Die Garzeit ist aufgrund der
veränderten Zellstruktur etwas kürzer
als bei Frischgemüse.
Auf- oder angetaute Ware nicht
wieder einfrieren. Erst wenn Sie das
Lebensmittel verarbeitet haben
(kochen oder braten), können Sie es
erneut einfrieren.
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