Vegas.book Seite 7 Dienstag, 4. April 2000 11:11 11
2. IBM haftet für sonstige tatsächliche Schäden, die durch Nichterfüllung von
Lieferungen oder Leistungen hinsichtlich der Garantiebedingungen entstan-
den sind, höchstens bis zu dem Betrag, den Sie für die Maschine bezahlt
haben, die Gegen-stand des Anspruchs ist.
NEW ZEALAND: IBM Garantie für Maschinen. Dieser Abschnitt wird wie folgt
ergänzt:
Die in diesem Abschnitt beschriebene Garantieleistung gilt zusätzlich zu den An-
sprüchen, die der Kunde aus dem "Consumer Guarantee Act 1993" oder aus son-
stigen Gesetzen herleiten kann, soweit diese weder eingeschränkt noch aus-
geschlossen werden können. Der "Consumer Guarantee Act 1993" findet keine
Anwendung, wenn die Lieferungen der IBM für Geschäftszwecke, wie sie in diesem
Act definiert sind, verwendet werden.
Haftungsbeschränkung. Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Wenn die Maschinen nicht für Geschäftszwecke, wie im "Consumer Guarantee Act
1993" definiert, verwendet werden, gelten die Haftungseinschränkungen dieses
Abschnitts nur insoweit, als sie im "Consumer Guarantee Act 1993" beschrieben
sind.
EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)
Die folgenden Bedingungen gelten für alle EMEA-Länder. Diese Garantie-
bedingungen gelten für von IBM Wiederverkäufern erworbene Maschinen. Wurde
diese Maschine von IBM erworben, sind die Vertragsbedingungen der entspre-
chenden IBM Vereinbarung anstelle dieser Garantiebedingungen maßgebend.
Garantieservice. Haben Sie eine IBM Maschine in Österreich, Belgien, Dänemark,
Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Island, Irland, Italien,
Lettland, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Portugal, Spanien,
Schweden, der Schweiz oder Großbritannien erworben, können Sie für diese
Maschine Garantieservices in jedem der genannten Länder von (1) einem zum
Ausführen von Garantieserviceleistungen autorisierten IBM Wiederverkäufer oder
(2) IBM in Anspruch nehmen.
Garantie
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