Beispiel:
Anlage mit einem 170 kW Kessel;
Anlagenvolumen V
= 4000 l
Anlage
V
= 4000 l / 170 kW = 23,5 l/kW
A, spezifisch
Dies ist größer als 10 l/kW, dadurch muss anstelle der
Stufe 2 die Stufe 3 gewählt werden. Das Füll-, und Ergän-
zungswasser muss im Bereich von 2 bis 8,4°dH liegen
Wenn die Gesamthärte des unbehandelten Trinkwas-
ser zu hoch ist, muss ein Teil des Füll-, und Ergän-
zungswassers entsalzt werden:
Es müssen A% entsalztes Wasser eingefüllt werden:
A = 100% – [(C
– 0,1 °dH) / (C
max
100%
C
Maximal zulässige Gesamthärte in °dH
max
C
Gesamthärte des unbeh. Trinkwassers in
Trinkwasser
°dH
Wir empfehlen bei der Erstbefüllung das zu erwarten-
de Ergänzungswasser mit einzurechnen. Dann kann
später mit unbehandeltem Trinkwasser nachgefüllt
werden.
V
= A x (V
Aufbereitung
Bei großen Anlagen in Stufe 4 darf das Ergänzungs-
wasser bei der Erstbefüllung nicht mit berechnet
werden.
V
Aufbereitung
3061331_201111
Planungshinweise Wasseraufbereitung
– 0,1 °dH)] x
Trinkwas.
+ V
)
Anlage
Ergänzung
= A x (V
)
Anlage
Beispiel:
Anlagenleistung = 170 kW;
Anlagenvolumen V
= 4000 l;
Anlage
Volumen des Ergänzungswassers V
Gesamthärte des Trinkwassers C
Maximal zulässige Gesamthärte C
Anlagenleistung = 170 kW;
Anlagenvolumen V
= 4.000 l;
Anlage
Volumen des Ergänzungswassers V
V
= 4000 l / 170 kW = 23,53 l/kW
A spez
Gesamthärte des Trinkwassers C
Maximal zulässige Gesamthärte C
Anteil des aufzubereitenden Füllwassers:
A = 100% - [(8,4 - 0,1) / (18,5 – 0,1)] x 100% =
54,9%
Es müssen 54,9 % des Füll-, und Ergänzungswas-
sers entsalzt werden.
V
= 54,9% x (4.000 l + 1.000 l) = 2.746 l
Aufbereitung
Beim Befüllen der Anlage müssen 2.745 l entsalztes
Wasser eingefüllt werden. Anschließend kann bis V
max mit Trinkwasser nachgefüllt werden.
Beim Nachfüllen muss regelmäßig geprüft werden,
dass die zulässige Gesamthärte nicht überschritten
wird.
= 1000 l
Ergänzung
= 18,5 °dH;
Trinkw.
= 8,4°dH
max
= 1.000 l
Ergänzung
= 18,5 °dH;
Trinkw.
= 8,4°dH
max
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