2.1 Allgemeine Planungshinweise
Anlieferung, Einbringung und Aufstellung
Anlieferung
Wir liefern mit Kranfahrzeugen bis zur
Baustelle, einschließlich abladen ohne
besondere Erschwernisse.
Für das Abladen von Heizkesseln, deren
Transportgewicht mehr als 10 t beträgt, ist
bauseits ein Spezialkran erforderlich.
Einbringung und Aufstellung
Heizkessel und Abgas /Wasser Wärme
tauscher haben eine ausreichende Anzahl
Ösen, an denen Hebezeuge angeschlagen
werden können. Die längslaufenden Fuß
schienen vereinfachen die Einbringung.
Aufstellraum
Allgemeine Anforderungen
Der Aufstellraum muss den Vorgaben der
Feuerungsverordnung des jeweiligen
Lands entsprechen.
Die Heizkessel und die Vitotrans 333
Abgas /Wasser Wärmetauscher dürfen in
Räumen, in denen mit Luftverunreini
gungen durch Halogenkohlenwasser
stoffe zu rechnen ist, nur aufgestellt wer
den, wenn ausreichende Maßnahmen
ergriffen werden, die für die Heranfüh
rung unbelasteter Verbrennungsluft sor
gen.
In Zweifelsfällen bitten wir, mit uns Rück
sprache zu halten.
Heizkessel und Vitotrans 333 Abgas /Was
ser Wärmetauscher dürfen nicht in Räu
men mit starkem Staubanfall oder hoher
Luftfeuchtigkeit aufgestellt werden.
Der Aufstellraum muss frostsicher und
gut belüftet sein.
Werden diese Hinweise nicht beachtet,
entfällt für auftretende Schäden, die auf
einer dieser Ursachen beruhen, die
Gewährleistung.
Die Heizkessel sind für eine Dachaufstel
lung besonders geeignet. Sie brauchen
keinen hohen Schornstein, da sie mit
Überdruck in der Brennerkammer betrie
ben werden.
Anforderungen der Muster Feuerungs
verordnung
Anforderungen an Aufstellräume sind in
der Muster Feuerungsverordnung auf
geführt. Maßgebend sind die jeweiligen
Landesbauordnungen und Feuerungsver
ordnungen der einzelnen Bundesländer,
die sich im Wesentlichen an den nachste
hend aufgeführten Anforderungen der
Muster Feuerungsverordnung orien
tieren.
VITOPLEX/VITOROND/VITOMAX
Einbringung und Aufstellung auf vorbe
reitete Fundamente kann auf Wunsch,
gegen Berechnung, durch unsere Fach
kräfte erfolgen.
Die Heizkessel stehen auf längslaufenden
Fußschienen. Sie können ohne besonde
res Fundament auf Beton aufgestellt wer
den. Dabei ist die Bauhöhe des Brenners
zu beachten.
Wegen der Reinigung des Aufstellraums
ist es jedoch zweckmäßig, den Heizkessel
auf einen Sockel zu stellen.
Verbrennungsluftversorgung
Für raumluftabhängige Feuerstätten mit
einer Gesamt Nenn Wärmeleistung von
mehr als 50 kW gilt die Verbrennungsluft
versorgung als nachgewiesen, wenn die
Feuerstätten in Räumen aufgestellt sind,
die eine ins Freie führende Öffnung oder
Leitung haben. Der Querschnitt der Öff
nung muss mindestens 150 cm
jedes über 50 kW Nenn Wärmeleistung
hinausgehende kW Nenn Wärmeleistung
2
2 cm
betragen. Leitungen müssen strö
mungstechnisch äquivalent bemessen
sein. Der erforderliche Querschnitt darf
auf höchstens 2 Öffnungen oder Leitun
gen aufgeteilt sein.
A
.
2
cm
2
A = 150 cm
+ 2
x (SQ
N
kW
.
SQ
= Summe aller Nennwärmeleistungen in kW
N
Verbrennungsluftöffnungen und leitun
gen dürfen nicht verschlossen oder zuge
stellt werden, sofern nicht durch beson
dere Sicherheitseinrichtungen gewähr
leistet ist, dass die Feuerstätten nur bei
geöffnetem Verschluss betrieben werden
können. Der erforderliche Querschnitt
darf durch den Verschluss oder durch
Gitter nicht verengt werden.
Die ausreichende Verbrennungsluftver
sorgung kann auch auf andere Weise
nachgewiesen werden.
2.1 Allgemeine Planungshinweise
Empfohlene Mindestwandabstände für
Montage und Wartungsarbeiten siehe
Datenblatt des betreffenden Heizkessels.
Falls eine Körperschalldämpfung erfor
derlich ist, können die Heizkessel auf
schallabsorbierende Kesselunterlagen
gestellt werden. Bei Vitoplex bis 285 kW
können auch schallabsorbierende Stell
füße in die Fußschienen geschraubt wer
den.
Aufstellung von Feuerstätten
Brenner, Brennstoff Fördereinrichtungen
und Regelungen der Feuerstätten müssen
durch einen außerhalb des Aufstellraums
angeordneten Schalter (Notschalter)
jederzeit abgeschaltet werden können.
Neben dem Notschalter muss ein Schild
mit der Aufschrift NOTSCHALTER
2
und für
FEUERUNG vorhanden sein.
Weitere Anforderungen an die Aufstel
lung von Feuerstätten
Brennstoffleitungen müssen unmittelbar
vor in Räumen aufgestellten Gasfeuer
stätten mit einer Vorrichtung ausgerüstet
sein, die
bei einer äußeren thermischen Bean
spruchung von mehr als 100 ºC die
weitere Brennstoffzufuhr selbsttätig
absperrt und
so beschaffen ist, dass bis zu einer
Temperatur von 650 ºC über einen Zeit
raum von mindestens 30 Minuten nicht
mehr als 30 l/h, gemessen als Luftvolu
menstrom, durch oder ausströmen
können.
Feuerstätten müssen von Teilen aus
brennbaren Baustoffen und von Einbau
möbeln soweit entfernt oder so abge
schirmt sein, dass an diesen bei
50 kW)
Nenn Wärmeleistung der Feuerstätten
keine höheren Temperaturen als 85 ºC
auftreten können. Andernfalls muss ein
Abstand von mindestens 40 cm eingehal
ten werden.
13