geeignete Maßnahmen (z. B. Platte zur Lastverteilung)
getroffen werden, um diese zu erreichen.
2.
Allgemeine Sicherheitshinweise
Durch den Abbrand von Brennmaterial wird
Wärmeenergie frei, die zu einer starken Erhitzung der
Oberflächen, der Feuerraumtüren, der Tür- und
Bediengriffe, der Sichtfensterscheibe, der Rauchrohe
und ggf. der Frontwand des Ofens führt. Die Berührung
dieser Teile ohne entsprechende Schutzbekleidung oder
Hilfsmittel (hitzebeständige Handschuhe oder
anderer Betätigungsmittel) ist zu unterlassen.
Machen Sie Kinder auf diese Gefahren aufmerksam
und halten Sie sie während des Heizbetriebes von der
Feuerstätte fern.
3.
Zulässige Brennstoffe
Zulässiger Brennstoff ist Scheitholz mit einer Länge bis
zu 40 cm und einem Durchmesser bis zu 10 cm.
Es darf nur lufttrockenes Scheitholz verwendet werden.
Die Verfeuerung von Abfällen und insbesondere
Kunststoff ist laut Bundesimmissionsschutzgesetz
verboten. Darüber hinaus schadet dies der Feuerstätte
und dem Schornstein und kann zu Gesundheitsschäden
und aufgrund der Geruchsbelästigung zu
Nachbarschaftsbeschwerden führen. Lufttrockenes
Scheitholz mit maximal 20 % Wasser wird durch eine
mindestens einjährige (Weichholz) bzw. zweijährige
Trockenzeit (Hartholz) erreicht.
Holz ist kein Dauerbrand-Brennstoff, so dass ein
Durchheizen der Feuerstätte mit Holz über Nacht nicht
möglich ist.
4.
Anheizen
Es ist unvermeidlich, dass beim ersten Anheizen durch
Austrocknen von Schutzfarbe eine Geruchsbelästigung
entsteht, die nach kurzer Betriebsdauer beendet ist.
Während des Anheizens sollte der Aufstellraum gut
belüftet werden. Ein schnelles Durchlaufen
der Anheizphase ist wichtig, da bei Bedienungsfehlern
höhere Emissionswerte auftreten können. Sobald
das Anzündmaterial gut angebrannt ist, wird weiterer
Brennstoff aufgelegt. Verwenden Sie zum Anzünden nie
Spiritus, Benzin oder andere brennbare Flüssigkeiten.
Das Anfeuern sollte immer mit etwas Papier, Kleinholz
und in kleinerer Menge Brennstoff erfolgen.
In der Anheizphase führen Sie dem Ofen sowohl
Primär- als auch Sekundärluft zu. Anschließend wird
die Primärluft geschlossen und der Abbrand über die
Sekundärluft gesteuert. Lassen Sie den Raumheizer
während dieser Anbrennphase nicht unbeaufsichtigt.
5.
Betrieb mehrerer Feuerstätten
Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem
Aufstellraum oder in einem Luftverbund ist für
ausreichend Verbrennungsluftzufuhr zu sorgen.
6.
Heizen in der Übergangszeit
In der Übergangszeit, d. h. bei höheren
Außentemperaturen, kann es bei plötzlichem
Temperaturanstieg zu Störungen des
12
Schornsteinzuges kommen, so dass die Heizgase nicht
vollständig abgezogen werden. Die Feuerstätte ist dann
mit geringeren Brennstoffmengen zu befüllen und bei
größerer Stellung des Primärluftschiebers/-reglers so zu
betreiben, dass der vorhandene Brennstoff
schneller (mit Flammenentwicklung) abbrennt und
dadurch der Schornsteinzug stabilisiert wird. Zur
Vermeidung von Widerständen im Glutbett sollte die
Asche öfter vorsichtig abgeschürt werden.
7.
Reinigung und Überprüfung
Der Raumheizer, die Rauchgaswege und Rauchrohre
sollten jährlich – evtl. auch öfter, z. B. nach der
Reinigung des Schornsteines – nach Ablagerungen
untersucht und ggf. gereinigt werden. Der Schornstein
muss ebenfalls regelmäßig durch den
Schornsteinfeger gereinigt werden. Über die
notwendigen Intervalle gibt Ihr zuständiger
Schornsteinfegermeister Auskunft. Der Raumheizer
sollte jährlich durch einen Fachmann überprüft werden.
8.
Bauarten
Bei Raumheizer mit selbstschließenden
Feuerraumtüren ist ein Anschluss an einen bereits
mit anderen Öfen und Herden belegten Schornstein
möglich, sofern die Schornsteinbemessung gem. EN
12831 dem nicht widerspricht.
Raumheizer mit selbstschließenden Feuerraumtüren
müssen – außer beim Anzünden, beim
Nachfüllen von Brennstoff und der Entaschung –
unbedingt mit geschlossenem Feuerraum betrieben
werden, da es sonst zur Gefährdung anderer, ebenfalls
an den Schornstein angeschlossener Feuerstätten und
zu einem Austritt von Heizgasen kommen kann.
Raumheizer ohne selbstschließende Sichtfenstertüren
müssen an einen eigenen Schornstein angeschlossen
werden. Der Betrieb mit offenem Feuerraum ist nur
unter Aufsicht statthaft. Für die Schornsteinberechnung
ist DIN EN 13384-1 bzw. DIN EN 13384-2 anzuwenden.
Der Raumheizer Cannes ist eine Zeitbrand-Feuerstätte.
9.
Verbrennungsluft
Da Raumheizer raumluftabhängige Feuerstätten sind,
die ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum
entnehmen, muss der Betreiber für ausreichende
Verbrennungsluft sorgen. Bei abgedichteten Fenstern
und Türen (z. B. in Verbindung mit
Energiesparmaßnahmen) kann es sein, dass die
Frischluftzufuhr nicht mehr gewährleistet ist, wodurch
das Zugverhalten des Raumheizers beeinträchtigt
werden kann. Dies kann Ihr Wohlbefinden und unter
Umständen Ihre Sicherheit beeinträchtigen. Ggf. muss
für eine zusätzliche Frischluftzufuhr, z.B. durch den
Einbau einer Luftklappe in der Nähe des Raumheizers
oder Verlegung einer Verbrennungsluftleitung nach
außen oder in einen gut belüfteten Raum
(ausgenommen Heizungskeller) gesorgt werden.
Insbesondere muss sichergestellt bleiben, dass
notwendige Verbrennungsluftleitungen während des
Betriebes der Feuerstätte offen sind.
Dunstabzugshauben, die zusammen mit Feuerstätten
DE