Gewichte, Zuladung und
Dachlast
Die Zuladung ist die Differenz zwischen
dem zulässigen Gesamtgewicht (siehe Typ-
schild, Seite 282) und dem EG-Leergewicht.
Zur Berechnung des EG-Leergewichts tra-
gen Sie die Daten Ihres Fahrzeuges hier ein:
z Leergewicht aus
Tabelle 1,
Seiten 294, 296
+ .............. kg
z Mehrgewicht der Aus-
stattungsvarianten aus
Tabelle 2, Seite 297
+ .............. kg
z Gewicht von schwerem
Zubehör aus Tabelle 3,
Seite 298
+ .............. kg
Die Summe
= .............. kg
ist das EG-Leergewicht.
Sonderausstattungen und Zubehör erhö-
hen das Leergewicht und verändern folg-
lich geringfügig die Zuladung.
Gewichtsbereiche in den Fahrzeugpapie-
ren und auf dem Typschild beachten.
Vorder- und Hinterachslast dürfen zusam-
men das zulässige Gesamtgewicht nicht
überschreiten. Wird z. B. die maximal zu-
lässige Vorderachslast ausgenutzt, darf
die Hinterachse nur bis zum Erreichen des
zulässigen Gesamtgewichtes belastet wer-
den.
Bei angekuppeltem Anhänger und voll-
ständiger Beladung des Zugfahrzeuges
einschließlich aller Insassen darf die zuläs-
sige Hinterachslast (Angabe siehe Typ-
schild bzw. Fahrzeugpapiere) um 40 kg
überschritten werden. Wird die zulässige
Hinterachslast überschritten, gilt eine
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind
national niedrigere Höchstgeschwindigkei-
ten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben,
sind diese einzuhalten.
Zulässige Achslasten, siehe Typschild bzw.
Fahrzeugpapiere.
Technische Daten
Dachlast
Die zulässige Dachlast beträgt 90 kg, beim
Caravan mit Dachreling 100 kg. Die Dach-
last setzt sich aus dem Gewicht des Dach-
gepäckträgers und der Ladung zusam-
men.
Fahrhinweise, siehe Seite 186.
Dachgepäckträger, siehe Seite 220.
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