Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung
Heizungsanlage füllen
Füllwasser
Dieser Wärmeerzeuger stellt Anforderungen an das
Heizwasser gemäß VDI-Richtlinie 2035, Informations-
blatt Nr. 8 des BDH und ZVSHK „Vermeidung von
Betriebsstörungen und Schäden durch Steinbildung in
Warmwasserheizungsanlagen".
Zulässige Gesamthärte des Füll- und Ergänzungswassers
Gesamt-Wärmeleistung Spezifisches Anlagenvolumen
kW
50 bis 200
Abb. 45
1. Vordruck des Ausdehnungsgefäßes prüfen.
Falls der Vordruck niedriger als der statische Druck
der Anlage ist, Stickstoff nachfüllen, bis der Vor-
druck 0,1 bis 0,2 bar (10 bis 20 kPa) höher als der
statische Druck der Anlage ist.
Falls der Vordruck zu hoch ist, entsprechend
anpassen.
Alle heizwasserseitigen Anschlüsse auf Dichtheit prüfen
52
< 20 l/kW
2,0 mol/m
3
(11,2 °dH)
≤
!
Achtung
Ungeeignetes Füllwasser fördert Ablagerungen
und Korrosionsbildung und kann zu Schäden
am Gerät führen.
■
Heizungsanlage vor dem Füllen gründlich spü-
len.
Ausschließlich Wasser mit Trinkwasserqualität
■
einfüllen.
■
Dem Füllwasser kann ein speziell für Hei-
zungsanlagen geeignetes Frostschutzmittel
beigefügt werden. Die Eignung ist durch den
Hersteller des Frostschutzmittels nachzuwei-
sen.
Füll- und Ergänzungswasser mit einer Was-
■
serhärte über den folgenden Werten muss
enthärtet werden z. B. mit einer Kleinenthär-
tungsanlage für Heizwasser.
20 l/kW bis < 50 l/kW
≥
1,5 mol/m
3
(8,4 °dH)
≤
2. Rückschlagventile öffnen.
3. Heizungsanlage mit Wasser füllen. Entlüften, bis
der Fülldruck 0,1 bis 0,2 bar (10 bis 20 kPa) höher
als der Vordruck des Ausdehnungsgefäßes ist.
Zulässiger Betriebsdruck: 3 bar (0,3 MPa)
Prüfdruck: 4 bar (0,4 MPa)
4. Fülldruck am Manometer
5. Rückschlagventile wieder in Betriebsstellung
zurückstellen.
50 l/kW
≥
< 0,02 mol/m
3
(0,11 °dH)
A
markieren.