6.3 Feststellung der Gebrauchsfähigkeit nach TRGI G 600 und VP 952
In Betrieb befindliche Gasleitungsanlagen sind nach dem Grad der Gebrauchsfähigkeit zu
behandeln.
Grundlage für die Feststellung der Gebrauchsfähigkeit ist die Messung der vorhandenen
Leckrate in Litern pro Stunde (Leckmengenmessung).
Die Gebrauchsfähigkeit wird nach TRGI G 600 in folgende Kriterien unterteilt:
Unbeschränkte Gebrauchsfähigkeit
Verminderte Gebrauchsfähigkeit
Keine Gebrauchsfähigkeit
Liegt keine Gebrauchsfähigkeit vor ist die Anlage sofort stillzulegen, liegt verminderte
Gebrauchsfähigkeit vor, muss die Anlage binnen 4 Wochen instandgesetzt werden.
6.3.1 Allgemeines zur Leckmengenmessung mit MSI P7 und MSI P7 plus
Der MSI P7 erlaubt die Feststellung der Gebrauchsfähigkeit von Gasleitungen nach TRGI
G 600 und Prüfgrundlage VP 952 bei Betriebsdruck. Das Verfahren hierzu (Vergleichs-
leck) ist patentiert. Das Messgerät ist unter der Registriernummer DG-4805BS0029 für die
Gebrauchsfähigkeitsprüfung vom DVGW zugelassen.
Sind alle Verbraucher gegenüber der zu messenden Gasleitung durch Ventile geschlos-
sen, muss der Anwender die zu prüfende Gasleitung mit nur einem Druckmessschlauch
mit dem MSI P7 verbinden.
Nach einer Stabilisierungszeit für den Temperaturausgleich fordert das Messgerät den
Anwender auf, die Gaszuführung (z.B. Hauptventil direkt hinter dem Gaszähler) zu schlie-
ßen. Danach misst das Messgerät den Druck in der Gasleitung und öffnet nach einer vom
Messgerät ermittelten Zeit ein Vergleichsleck.
Aus den gemessenen Druckänderungen, mit und ohne Vergleichsleck, werden die Leckra-
te und das Volumen der geprüften Gasleitung berechnet und angezeigt.
D 929
Bedienungsanleitung Dräger MSI P7.at und MSI P7.at plus
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=
Gasleckmenge < 1 l / h
=
Gasleckmenge 1 l / h bis 5 l / h
=
Gasleckmenge > 5 l / h
Stand 01.01.2011