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Binder BD 115 Betriebsanleitung Seite 101

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4.
Erklärung zur Gefährlichkeit der Stoffe (bitte Zutreffendes ankreuzen):
 4.1 Für nicht giftige, nicht radioaktive, biologisch ungefährliche Stoffe
Wir versichern, dass das o.g. Gerät/Bauteil ...
 weder giftige noch sonstige gefährliche Stoffe enthält oder solche anhaften.
 auch evtl. entstandene Reaktionsprodukte weder giftig sind noch sonst eine Gefährdung darstellen.
 evtl. Rückstände von Gefahrenstoffen entfernt wurden.
 4.2 Für giftige, radioaktive, biologisch bedenkliche bzw. gefährliche Stoffe oder anderweitig
gefährliche Stoffe
Wir versichern, dass ...
 die gefährlichen Stoffe, die mit dem o.g. Gerät/Bauteil in Kontakt kamen, in 3.1 aufgelistet sind und
alle Angaben vollständig sind.
 das Gerät/Bauteil nicht mit Radioaktivität in Berührung kam
5.
Transportwege/Spediteur
Versendung durch (Name Spediteur o.ä.): ________________________________________________
Tag der Absendung an BINDER GmbH:
Wir erklären, dass folgende Maßnahmen getroffen wurden:
 Das Gerät/Bauteil wurde von Gefahrstoffen befreit, so dass bei Handhabung / Reparaturen für die
betreffenden Personen keinerlei Gefährdung besteht
 Das Gerät wurde sicher verpackt und vollständig gekennzeichnet
 Der Spediteur wurde (falls vorgeschrieben) über die Gefährlichkeit der Sendung informiert.
Wir versichern, dass wir gegenüber BINDER für jeden Schaden, der durch unvollständige und unrichtige
Angaben entsteht, haften und BINDER gegen eventuell entstehende Schadenansprüche Dritter freistel-
len.
Es ist uns bekannt, dass wir gegenüber Dritten – hier besonders mit der Handhabung / Reparatur des
Gerätes/des Bauteils betraute Mitarbeiter der Firma BINDER – gemäß § 823 BGB direkt haften.
Name:
_______________________________________________________________________
Position:
_______________________________________________________________________
Datum:
_______________________________________________________________________
Unterschrift: _______________________________________________________________________
Firmenstempel:
Legen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Einsendungen der Geräte zur Reparatur
im Werk dem Gerät ausgefüllt bei. Bei Serviceeinsätzen vor Ort muss sie dem Servicetechni-
ker vor Beginn der Arbeit am Gerät ausgehändigt werden. Ohne Unbedenklichkeitsbescheini-
gung ist keine Reparatur oder Wartung des Gerätes möglich.
BD / BF / ED / FD / FED (E3.1) 12/2017
________________________________________________
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