Instandhaltung
Instandhaltung
Die EN 60079-29-2 und die jeweiligen nationalen Regelwerke sind zu beachten.
Täglich
Sichtkontrolle zur Feststellung der Betriebsbereitschaft.
Bei Inbetriebnahme
Nullpunkt- und Empfindlichkeitskalibrierung überprüfen, Seite 17 bis Seite 18.
Signalübertragung zur Zentrale und Alarmauslösung prüfen.
In regelmäßigen Abständen,
die von dem Verantwortlichen der Gaswarnanlage festzulegen sind und ein Zeitin-
tervall von sechs Monaten nicht überschreiten sollen:
Nullpunkt- und Empfindlichkeitskalibrierung überprüfen, Seite 17 bis Seite 18.
Signalübertragung zur Zentrale und Auslösung der Alarme überprüfen, (Funkti-
on SL – Stromausgang auf X mA setzen, Seite 14).
Insbesondere muss regelmäßig geprüft werden, ob die Sinterscheibe des Sensors
in einem Zustand ist, der den Gaszutritt nicht durch Korrosion oder Ablagerungen
(Staub, Öl, Aerosol) beeinträchtigt.
Halbjährlich
Inspektion durch Fachleute.
Je nach sicherheitstechnischen Erwägungen, verfahrenstechnischen Gegebenhei-
ten und gerätetechnischen Erfordernissen ist die Länge der Inspektionsintervalle
auf den Einzelfall abzustimmen.
Für den Abschluss eines Service-Vertrages sowie für Instandsetzungen empfehlen
wir den Dräger-Service.
Falls erforderlich
Sensor auswechseln, Seite 22.
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