NORMEN RUND UM HEBEANLAGEN
Hebeanlagen müssen
60 cm freistehend
aufgebaut werden
(12056–4, Abs. 5.1)
SCHWERKRAFT-
ENTWÄSSERUNG
oberhalb der
Rückstauebene anwenden
(12056–1, Abs. 4.2)
HANDMEMBRANPUMPE
(Empfehlung JUNG PUMPEN)
SCHIEBER
(12056–4, Abs. 5.2)
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LÜFTUNG DN 70
über Dach (z.B. HT-Rohr)
12056–4, Abs. 5.3)
Gemäß DIN EN 12056-4 ist bei
Anlagen, bei denen der Abwasser-
zufluss nicht unterbrochen werden
darf, eine Doppelanlage einzubauen.