EUROPÄISCHE GARANTIE
Für dieses Gerät besteht in den unten
aufgeführten Ländern eine Garantie von
Electrolux für den Zeitraum, der in der
Gerätegarantie oder andernfalls gesetzlich
festgelegt ist. Wenn Sie aus einem dieser
Länder in ein anderes der unten aufgeführten
Länder ziehen, wird die Gerätegarantie unter
folgenden Voraussetzungen mit übertragen:
• Die Gerätegarantie beginnt an dem Datum,
an dem Sie das Gerät gekauft haben. Dies
wird durch ein gültiges Kaufdokument
bescheinigt, das von dem Verkäufer des
Gerätes ausgestellt wurde.
• Die Gerätegarantie gilt für denselben
Zeitraum und in demselben Ausmaß für
Arbeitszeit und Teile, wie sie für dieses
spezielle Modell oder diese spezielle
Gerätereihe in Ihrem neuen Aufenthaltsland
gelten.
• Die Gerätegarantie ist personengebunden,
d. h. sie gilt für den Erstkäufer des Geräts
und kann nicht auf einen anderen Benutzer
übertragen werden.
• Das Gerät wird in Übereinstimmung mit
der von Electrolux herausgegebenen
Anleitung installiert und verwendet und
wird nur im Privathaushalt eingesetzt, d. h.
nicht für gewerbliche Zwecke genutzt.
• Das Gerät wird in Übereinstimmung mit
allen relevanten Bestimmungen installiert,
die in Ihrem neuen Aufenthaltsland gelten.
Die Bestimmungen dieser europäischen
Garantie haben keinerlei Auswirkungen auf
die Rechte, die Ihnen gesetzlich zustehen.
Garantie/Kundendienst Electrolux 41
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