Steuereinheit ERC
Sicherheit
2.2
Personalanforderungen
2.2.1 Qualifikation
In der Betriebsanleitung werden folgende Qualifikationen für verschiedene
Tätigkeitsbereiche benannt:
Unterwiesene Person
wurde in einer Unterweisung durch den Betreiber über die ihr übertragenden
Aufgaben
und
unterrichtet.
Fachpersonal
ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung sowie
Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen in der Lage, die ihm übertragenen
Arbeiten auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und
zu vermeiden.
Elektrofachkraft
ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie
Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage,
Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren
selbstständig zu erkennen und zu vermeiden.
Die Elektrofachkraft ist für den speziellen Einsatzort, in dem sie tätig ist,
ausgebildet und kennt die relevanten Normen und Bestimmungen.
Als Personal sind nur Personen zugelassen, von denen zu erwarten ist, dass sie
ihre Arbeit zuverlässig ausführen. Personen, deren Reaktionsfähigkeit beeinflusst
ist, z. B. durch Drogen, Alkohol oder Medikamente, sind nicht zugelassen.
Bei der Personalauswahl die am Einsatzort geltenden alters- und berufs-
spezifischen Vorschriften beachten.
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WARNUNG!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation!
Unsachgemäßer Umgang kann zu erheblichen Personen- und
Sachschäden führen.
Deshalb:
-
Alle Tätigkeiten nur durch dafür qualifiziertes Personal
durchführen lassen.
mögliche
Gefahren
bei
unsachgemäßem
Verhalten