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GCE Zen-O lite RS - 00600 Benutzerhandbuch Seite 21

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8.2.3. Überlegungen hinsichtlich der Platzierung und des Verstauens Ihres Zen-O lite™
Um die effiziente und ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit des mobilen Zen-O lite™-Sauer-
stoffkonzentrators zu gewährleisten, darf der Lufteinlassfilter während dem Gebrauch nicht
blockiert sein. Daher muss der Bereich rund um den Zen-O lite™ frei von Decken, Jacken und
anderen Handgepäckstücken sein, die den Lufteinlassfilter möglicherweise blockieren könn-
ten. Wenn der Lufteinlassfilter blockiert ist, reagiert das Gerät wie folgt. Zunächst werden
Sie durch Warnleuchten und/oder akustische Alarme darauf aufmerksam gemacht, dass die
Sauerstoffkonzentration im Zen-O lite™-Auslass zu gering ist. Wenn die Temperatur der in-
ternen Komponenten des mobilen Zen-O  lite™-Sauerstoffkonzentrators einen bestimmten
Grenzwert übersteigt schaltet sich das Gerät automatisch aus, um einer Überhitzung des Ge-
rätes vorzubeugen. Sie werden durch Warnleuchten und/oder akustische Alarme auf diese
Situation hingewiesen.
Platzierung des Zen-O lite™ An Bord des Flugzeuges muss der Zen-O lite™ unter den Sitz vor
Ihnen gestellt werden, damit Sie oder Ihr Begleiter die Warnleuchten am Gerät sehen und/
oder den akustischen Alarm hören können. Durch das Verstauen direkt unter Ihrem eigenen
Sitz oder in einem geschlossenen Gepäckfach sind die Warnleuchten nicht sichtbar. Auch die
akustischen Alarme können dadurch möglicherweise nicht gehört werden. Je nach Einschät-
zung des Flugpersonals gibt es möglicherweise noch andere Orte, an denen Sie das Gerät
verstauen können.
8.2.4. Sitzplatzbeschränkungen für Passagiere, die einen Zen-O lite™ an Bord eines
Flugzeuges mit sich führen möchten
Sitzplatz in einer Notausgangsreihe – Die FAA untersagt Passagieren, die Hilfsgeräte wie
beispielsweise einen Zen-O lite™ verwenden, einen Sitz am Notausgang zu belegen.
Verstauen bei Bewegung – In Bewegung, sprich während am Boden (Zurücksetzen vom
Gate), dem Start und der Landung muss der Zen-O lite™ ordnungsgemäß verstaut werden.
Dabei darf er den Passagierzugang zu jeglichen Ausgängen oder zum Gang in der Passa-
gierkabine nicht behindern. Zur Einhaltung der FAA-Sicherheitsbestimmungen gelten mög-
licherweise noch weitere Sitzplatzbeschränkungen.
Zum Beispiel:
1. Einige Sitzplätze in einem Flugzeug, beispielsweise Plätze an der Schottwand, verfügen
möglicherweise nicht über einen zulässigen Stauraum, in dem der Zen-O lite™ während
des Rangieren am Boden, dem Start und der Landung untergebracht werden kann. Da-
her kann der Zen-O lite™ während dieser Phasen gegebenenfalls nicht korrekt verstaut
werden. In solchen Fällen kann eine Sitzplatzbeschränkung gelten.
2. Beim Rangieren am Boden, während dem Start und während der Landung darf der
Schlauch der Nasenkanüle, durch den der Sauerstoff aus Ihrem ordnungsgemäß verstau-
ten Zen-O lite™ abgegeben wird, nicht in den Gang ragen, damit keine Behinderungen
und Stolpergefahren entstehen. Während dieser Phasen dürfen Sie den Zugang für ande-
re Passagiere keinesfalls behindern. In solchen Fällen gilt zur Einhaltung der FAA-Sicher-
heitsbestimmungen möglicherweise eine Sitzplatzbeschränkung. Sollten beispielsweise
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