Anhang
8-8
b) Einen geeigneten "Shared Library-Mechanismus" zum
Verknüpfen mit der Bibliothek benutzen. Geeignet ist ein
Mechanismus, der erstens während der Laufzeit eine im
Computersystem des Benutzers bereits vorhandene Kopie der
Bibliothek benutzt, anstatt Bibliotheksfunktionen in das ausführbare
Programm zu kopieren, und der zweitens auch mit einer
veränderten Version der Bibliothek, sofern der Benutzer eine solche
installiert, einwandfrei funktioniert, solange die veränderte Version
schnittstellenkompatibel mit der Version ist, mit der das Datenwerk
erstellt wurde.
c) Dem Datenwerk ein mindestens drei Jahre lang gültiges,
schriftlichen Angebot beifügen, demselben Benutzer die oben in
Paragraph 6a genannten Materialien zu Kosten, welche die reinen
Weitergabekosten nicht übersteigen, zur Verfügung zu stellen.
d) Wenn die Weitergabe des Datenwerks dadurch erfolgt, dass die
Möglichkeit des Abrufens einer Kopie von einem bestimmten Ort
angeboten wird, einen gleichwertigen Zugang zum Kopieren der
oben angegebenen Materialien von dem gleichen Ort anbieten.
e) Sich vergewissern, dass der Benutzer bereits eine Kopie dieser
Materialien erhalten hat oder Sie diesem Benutzer bereits eine
Kopie geschickt haben.
Für ein ausführbares Programm muss die verlangte Form des
"Datenwerks, das die Bibliothek nutzt" alle Daten und Hilfsprogramme
enthalten, die erforderlich sind, um daraus das ausführbare Programm
zu reproduzieren. Hierbei gilt jedoch eine spezielle Ausnahme: Die
weiterzugebenden Materialien brauchen nicht alles das zu enthalten,
was normalerweise (in Quellcode- oder binärer Form) mit den
wichtigsten Komponenten (Compiler, Kern usw.) des Betriebssystems,
auf denen das ausführbare Programm läuft, weitergegeben wird, es sei
denn, die betreffende Komponente ist Teil des ausführbaren
Programms.
Es kann vorkommen, dass diese Anforderung im Widerspruch zu
Lizenzbeschränkungen anderer, proprietärer Bibliotheken steht, die
normalerweise nicht zum Betriebssystem gehören. Ein solcher
Widerspruch bedeutet, dass Sie nicht gleichzeitig jene proprietären
Bibliotheken und die vorliegende Bibliothek zusammen in einem
ausführbaren Programm, das Sie weitergeben, verwenden dürfen.
7. Sie sind berechtigt, Bibliotheks-Funktionseinheiten, die ein auf der
Bibliothek basierendes Datenwerk darstellen, zusammen mit anderen,
nicht unter diese Lizenz fallenden Funktionseinheiten in eine einzelne
Bibliothek zu integrieren und eine solche kombinierte Bibliothek
weiterzugeben, sofern die gesonderte Weitergabe des auf der
Bibliothek basierenden Datenwerks einerseits und der anderen
Funktionseinheiten andererseits ansonsten gestattet ist und Sie
Folgendes tun:
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