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JLG 153-12 Betriebshandbuch Seite 16

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ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN
• Sicheren Abstand zu Stromleitungen, elektrischen Gerä-
ten oder anderen stromführenden (freiliegenden oder iso-
lierten) Teilen gemäß den in Tabelle 1-1 angegebenen
minimalen Sicherheitsabständen einhalten. Die Bewe-
gung der Maschine und das Schwanken von Stromleitun-
gen berücksichtigen.
1-6
Tabelle 1-1. Minimale Sicherheitsabstände
Spannungsbereich
(Phase zu Phase)
0 bis 50 kV
über 50 V bis 200 kV
Über 200 kV bis 350 kV
Über 350 kV bis 500 kV
Über 500 kV bis 750 kV
Über 750 kV bis 1000 kV
HINWEIS: Diese Anforderung gilt, außer wenn die Vor-
• Einen Abstand von mindestens 3 m (10 ft) zwischen
jedem Teil der Maschine und ihren Insassen, deren Werk-
zeugen und Ausrüstung und jeder elektrischen Leitung
oder Vorrichtung mit einer Spannung von bis zu 50.000
Volt einhalten. Ein zusätzlicher Abstand von 0,3 m (1 ft) ist
jeweils für zusätzliche 30.000 Volt oder weniger erforder-
lich.
– JLG-Hubarbeitsbühne –
MINIMALER
SICHERHEITSABSTAND
schriften des Arbeitgebers oder der örtli-
chen Behörden oder Aufsichtsbehörden
strenger sind.
in m (ft)
3 (10)
5 (15)
6 (20)
8 (25)
11 (35)
14 (45)
3122637

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