ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN
• Außer in einem Notfall dürfen Mitarbeiter am Boden die
Maschine niemals betreiben oder sich an ihr zu schaffen
machen, während sich Mitarbeiter im Arbeitskorb befin-
den.
• Keine Materialien auf dem Arbeitskorbgeländer befördern,
es sei denn, dies wurde von JLG genehmigt.
• Wenn sich zwei oder mehr Personen im Arbeitskorb befin-
den, ist der Bediener für alle Betriebsvorgänge der
Maschine verantwortlich.
• Immer dafür sorgen, dass Elektrowerkzeuge ordnungsge-
mäß verstaut werden und niemals an ihrem Kabel vom
Arbeitsbereich des Arbeitskorbs hängen.
• Niemals
eine
festgeklemmte
Maschine durch Schieben oder Ziehen außer durch Zie-
hen an den Chassis-Verankerungsösen unterstützen.
• Vor dem Verlassen der Maschine die Scherenarm-Bau-
gruppe verstauen und sämtliche Antriebsquellen aus-
schalten.
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Stolper- und Sturzgefahren
oder
betriebsunfähige
– JLG-Hubarbeitsbühne –
• JLG Industries Inc. empfiehlt, dass beim Betrieb der
Maschine alle Personen im Arbeitskorb ein Ganzkörper-
Sicherheitsgeschirr tragen, wobei eine Abzugsleine an
einem zugelassenen Abzugsleinen-Verankerungspunkt
befestigt ist. Weitere Information über Fallschutzvorkeh-
rungen bei JLG-Produkten sind auf Anfrage von JLG
Industries, Inc. erhältlich.
• Vor dem Betrieb sicherstellen, dass alle Türen und Gelän-
der geschlossen und in der ordnungsgemäßen Stellung
verriegelt sind. Die vorgesehenen Abzugsleinen-Veranke-
rungspunkte am Arbeitskorb ausfindig machen und die
Abzugsleine sicher befestigen. Nur eine (1) Abzugsleine je
Abzugsleinen-Verankerungspunkt befestigen.
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