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Bedienungsanleitung
Falls die Isolationsmessung technisch nicht möglich ist,
oder wenn bei Geräten mit Heizelementen der erforderliche
Isolationswert nicht erreicht wurde, müssen folgende
Prüfungen durchgeführt werden:
−
für Geräte der Schutzklasse I eine Schutzleiterstrom-
messung (nach dem direkten oder
Differenzstromverfahren)
− für Geräte der Schutzklasse II eine Berührungsstrom-
messung (direktes oder Differenzstromverfahren).
− für Geräte der Schutzklasse I mit berührbaren
leitfähigen Teilen (welche nicht an den Schutzleiter
angeschlossen sind) eine Berührungsstrommessung
nach dem direkten oder Differenzstromverfahren.
Bei Geräten der Informationstechnik und anderen
elektronischen Geräten bei denen die Isolationsmessung
nicht durchgeführt werden soll, da Bedenken gegen die
Isolationsmessung bestehen, muss eine Schutzleiterstrom-
oder Berührungsstrommessung (nach dem direkten oder
Differenzstromverfahren) durchgeführt werden.
A-4
4a.) Messung des Schutzleiterstromes (bei Geräten der
Schutzklasse I)
Der Grenzwert beträgt 3,5 mA.
Bei Geräten mit Heizelementen mit einer Gesamt-
anschlussleistung größer 3,5 kW darf der Schutz-
leiterstrom nicht größer als 1 mA/kW Heizleistung
sein.
Bei Herden/Kochmulden etc. bis 6 kW 7 mA, über
6 kW 15 mA.
Der Schutzleiterstrom kann entweder direkt, über das
Ersatzableitstromverfahren oder über das Differenz-
stromverfahren gemessen werden.
4b.) Messung des Berührungsstromes (bei Geräten der
Schutzklasse II)
Der Grenzwert beträgt 0,5 mA
Der Berührungsstrom kann entweder direkt, über das
Ersatzableitstromverfahren oder über das Differenz-
stromverfahren gemessen werden.