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CARDIO LINE 3000 S/S MED/MED
CARDIO LINE 3100 S/SP/S MED/MED
CARDIO LINE 3200 SP/MED
A.7
Garantieerklärung
2 Jahre Garantie (
siehe allgemeine Geschäftsbedingungen)
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter
Eigenschaften gehört, haftet der Verkäufer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie
folgt:
1.
Alle diejenigen Teile sind nach Ermessen des Verkäufers auszubessern oder
neu zu liefern, die sich innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung infolge eines
vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes - insbesondere wegen
fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelnder Ausführung - als
unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt herausstellen. Für
Mängel vom Verkäufer angelieferter oder ausgewählter Zeichnungen und
Materialien haftet der Lieferer nur, wenn er bei Anwendung fachmännischer
Sorgfalt die Mängel hätte erkennen müssen, es sei denn, der Verkäufer hat die
erkannten Mängel dem Käufer unverzüglich angezeigt.
2.
Das Recht des Käufers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in
allen Fällen in 24 Monaten ab Übergabe des Gegenstandes.
3.
Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus den nachfolgenden
Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte,
natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete
Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, chemische,
elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein
Verschulden des Verkäufers zurückzuführen sind. Die Lieferung erfolgt auf
Gefahr des Käufers auch bei frachtfreier Lieferung ab Werk.
4.
Der Verkäufer ist zunächst zur zweimaligen Nachbesserung bzw.
Ersatzlieferung berechtigt. Schlagen diese fehl, bestehen Minderungs- und
Wandlungsrechte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Zur
Nachbesserung hat der Verkäufer sechs Wochen Zeit ab Mängelanzeige.
5.
Durch etwa seitens des Käufers oder Dritte ohne vorherige Genehmigung des
Verkäufers bzw. unsachgemäß vorgenommene Änderung oder Instandsetzung
wird die Gewährleistung aufgehoben.
6.
Werden die Liefergegenstände exportiert, so beschränkt sich die Gewähr-
leistung innerhalb der Gewährleistungsfrist auf die Bereitstellung der Ersatz-
teile unverpackt ab Werk. Verpackungskosten, Frachtkosten und Arbeits-
leistung gehen zu Lasten des Käufers. Wird vom Käufer für eine Reparatur ein
Techniker vom Werk oder einer anderen Servicestation angefordert, so trägt
die Kosten für Reisespesen und Arbeitsleistung der Käufer.
7.
Für Handelsware, die nicht vom Verkäufer produziert wird, gelten die
gesetzlichen Bestimmungen.
Technische und optische Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten
© 2007 by ERGO-FIT GmbH & Co. KG
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Diese Anleitung auch für:

3100 s/sp/s sp/s3200 sp

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