Aufstellung
Allgemein
Zur Durchführung von Inspektions- und Wartungs-
arbeiten am Gerät empfehlen wir einen seitlichen
Freiraum von mindestens 100 mm und einen Ab-
stand zur Decke von 500 mm, da sonst keine ausrei-
chende Überprüfung und Funktionsprobe der Bau-
elemente bei Wartungsarbeiten gewährleistet ist.
Die Gasbrennwert-Therme darf nur in frost-
geschützten Räumen installiert werden.
Geräte über 50kW dürfen nur in Räumen installiert
werden, die eine ins Freie führende Verbrennungs-
luftöffnung gemäß DVGW-TRGI 86 haben.
Ein Abstand des Gerätes von brennbaren
Baustoffen bzw. brennbaren Bestand-
teilen ist nicht erforderlich, da bei Nenn-
wärmeleistung des Gerätes keine höhe-
ren Temperaturen als 85°C auftreten.
Explosive oder leicht entflammbare Stof-
fe sind jedoch im Aufstellungsraum nicht
zu verwenden, da hierbei Brand- bzw.
Explosionsgefahr besteht!
Bei der Gerätemontage ist darauf zu
Achtung
achten, daß keine Fremdteile (z.B. Bohr-
staub) in die Gasbrennwert-Therme ge-
langen, denn dies könnte zu Störungen
am Gerät führen. Beiliegende Styropor-
abdeckung verwenden!
Die Verbrennungsluft, die dem Gerät
zugeführt wird, muß frei von chemi-
schen Stoffen sein, z.B. Fluor, Chlor oder
Schwefel. Derartige Stoffe sind in Sprays,
Lösungs- und Reinigungsmitteln ent-
halten. Diese können im ungünstigsten
Fall zu Korrosion, auch in der Abgasan-
lage, führen. Ansaugen von Stallluft muß
vermieden werden. Der Abstand zu Stall-
fenstern sollte mindestens 3 m betragen.
Vor der Inbetriebnahme ist bei der zu-
ständigen Behörde zu klären, ob ein
Neutralisator für das Kondenswasser er-
forderlich ist.
10
Einbaumaße
Decke
min. 100
Bild: Einbaumaße
min. 100