12. Die Schweißmaschine ist vom Gesichtspunkt der Entstörung vorallem für
Industrieräumlichkeiten bestimmt. Im Fall der Benutzung in anderen Räumen
können notwendige Sondermaßnahmen existieren (siehe EN 50199, 1995 Art.
9).
13. Es ist notwendig die Maschine zu schützen vor:
1. Feuchtigkeit und Regen
2. mechanischer Beschädigung
3. Zugluft und event. Ventilation benachbarter Maschinenübermäßiger
4. Überbelastung – Überschreitung der techn. Parameter
5. und grobem Umgang
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