ANGABEN ZUR KONFORMITÄT
Hinweise zu drahtlosen Kommunikationsgeräten
In Ihrem Druckersystem können Niederleistungsgeräte zur drahtlosen Kommunikation über hochfrequente Strahlung enthalten sein, die
im Frequenzbereich von 2,4 GHz/5 GHz betrieben werden. Der folgende Abschnitt enthält allgemeine Hinweise, die beim Betrieb eines
drahtlosen Kommunikationsgeräts zu beachten sind.
Zusätzliche Beschränkungen, Vorsichtsmaßnahmen und Hinweise für bestimmte Länder finden Sie in den Abschnitten zu den
entsprechenden Ländern (oder Ländergruppen). Die drahtlosen Geräte in Ihrem System dürfen nur in Ländern verwendet werden, die auf den
Funkzulassungssiegeln auf dem System identifiziert werden. Wenn das Land, in dem Sie das drahtlose Gerät verwenden möchten, nicht
aufgeführt ist, wenden Sie sich an die örtliche Funkzulassungsstelle, um die Anforderungen zu kennen. Für drahtlose Geräte gelten genaue
Zulassungsbestimmungen und möglicherweise ist die Verwendung nicht gestattet.
Die Leistungsabgabe des oder der in Ihrem Drucker enthaltenen drahtlosen Geräte liegt weit unter dem derzeit geltenden Grenzwert für die
Belastung durch hochfrequente Strahlung. Da die drahtlosen Geräte (die möglicherweise in Ihrem Drucker enthalten sind) weniger Strahlung
abgeben als in den Sicherheitsvorschriften für hochfrequente Strahlung zugelassen ist, geht der Hersteller davon aus, dass diese Geräte
keine Gefahr darstellen. Unabhängig vom Strahlungsniveau sollte während des normalen Gebrauchs möglichst wenig Kontakt mit dem
menschlichen Körper bestehen.
Als allgemeine Richtlinie wird die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 20 cm zwischen dem Gerät und dem menschlichen Körper (außer
Gliedmaßen) empfohlen. Das Gerät sollte mehr als 20 cm vom menschlichen Körper entfernt sein, wenn drahtlose Geräte eingeschaltet sind
oder senden.
Diese Sendeanlage darf nicht in Verbindung mit einer anderen Antenne oder einer anderen Sendeanlage betrieben werden.
Unter bestimmten Bedingungen gelten besondere Einschränkungen für drahtlose Geräte. Nachstehend finden Sie Beispiel für allgemeine
Beschränkungen:
Drahtlose Kommunikation über hochfrequente Strahlung kann Störungen der Bordgeräte von Flugzeugen hervorrufen. Die aktuellen
Vorschriften für den Flugverkehr verlangen, dass drahtlose Geräte, z. B. IEEE 802.11 (auch drahtloses Ethernet genannt) und Bluetooth-
Kommunikationsgeräte, in Flugzeugen ausgeschaltet bleiben.
In Umgebungen, in denen eine Störung anderer Geräte gefährlich ist oder als gefährlich erachtet wird, kann die Verwendung von drahtlosen
Geräten eingeschränkt oder untersagt werden. Dazu gehören z. B. Flughäfen, Krankenhäuser und Umgebungen mit entzündlichen Gasen.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob die Verwendung drahtloser Kommunikationsgeräte untersagt ist, wenden Sie sich an die verantwortlichen
Personen, bevor Sie ein solches Gerät einschalten oder verwenden.
In jedem Land gelten spezifische Beschränkungen für die Verwendung von drahtlosen Kommunikationsgeräten. Wenn Ihr System mit einem
drahtlosen Kommunikationsgerät ausgestattet ist und Sie das Gerät bei Auslandsreisen verwenden möchten, sollten Sie sich vorher bei der
Funkzulassungsstelle der entsprechenden Länder nach Einschränkungen der Verwendung erkundigen.
Wenn das System ein drahtloses Gerät enthält, dürfen Sie es nur verwenden, wenn alle Abdeckungen und Schutzvorrichtungen angebracht
und das System komplett zusammengebaut ist.
Drahtlose Geräte müssen nicht vom Benutzer gewartet werden. Nehmen Sie an diesen Geräten keine Änderungen vor. Durch
vorgenommene Änderungen wird die Betriebserlaubnis aufgehoben. Wenden Sie sich bei Wartungsbedarf an den Hersteller.
Verwenden Sie nur Treiber, die in dem Land, in dem Sie das Gerät betreiben möchten, zugelassen sind. Zusätzliche Informationen finden Sie
im Kit zur Wiederherstellung des Systems oder beim technischen Support des Herstellers.
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