Drittbedingungen
Programm oder einem auf dem Programm basierenden Werk auf ein-
und demselben Speicher- oder Vertriebsmedium das andere Werk nicht
in den Anwendungsbereich dieser Lizenz. 3. Sie dürfen das Programm
(oder ein darauf basierendes Werk gemäß §2) als Objektcode oder in
ausführbarer Form unter den Bedingungen von §1 und §2 vervielfältigen
und verbreiten – vorausgesetzt, dass Sie außerdem eine der folgenden
Leistungen erbringen: * a) Liefern Sie das Programm zusammen mit dem
vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem für
den Datenaustausch üblichen Medium aus, wobei die Verteilung unter
den Bedingungen der §1 und §2 erfolgen muss. Oder: * b) Liefern Sie das
Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre lang gültigen
schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine vollständige maschinenlesbare
Kopie des Quelltextes zur Verfügung zu stellen – zu nicht höheren Kosten
als denen, die durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen –, wobei
der Quelltext unter den Bedingungen der §1 und §2 auf einem für den
Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben wird. Oder: *c) Liefern
Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot der
Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben.
(Diese Alternative ist nur für nicht-kommerzielle Verbreitung zulässig und
nur, wenn Sie das Programm als Objektcode oder in ausführbarer Form
mit einem entsprechenden Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.)
Unter dem Quelltext eines Werkes wird diejenige Form des Werkes
verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Für ein
ausführbares Programm bedeutet „der komplette Quelltext": Der Quelltext
aller im Programm enthaltenen Module einschließlich aller zugehörigen
Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Kompilation und
Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch
braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was
üblicherweise (entweder als Quelltext oder in binärer Form) zusammen
mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kern, Compiler usw.)
geliefert wird, unter dem das Programm läuft – es sei denn, diese
Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm. Wenn die
Verbreitung eines ausführbaren Programms oder des Objektcodes
dadurch erfolgt, dass der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle
gewährt wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs auf den
Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu
gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem Objektkode zu
kopieren. 4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern,
weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz
ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung,
Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung ist nichtig und beendet
automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch werden die
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