16.6 Eichgültigkeitsdauer (aktueller Stand in D)
Personenwaagen in Krankenhäusern
Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufge-
stellt sind
Säuglingswaagen und mechanische Geburtsgewichtswaagen
Bettenwaagen
Rollstuhlwaagen
Als Krankenhäuser werden auch Rehakliniken und Gesundheitsämter behandelt
(4 Jahre Eichgültigkeit)
Keine Krankenhäuser (Eichgültigkeit nicht befristet) sind Dialysestationen, Pflege-
heime und Arztpraxen.
(Angaben aus: „Die Eichverwaltung informiert, Waagen in der Heilkunde")
MBB-M-BA-d-1730
4 Jahre
unbefristet
4 Jahre
2 Jahre
2 Jahre
44