CARDIO LINE 400/400 MED
A.8
Garantieerklärung
2 Jahre Garantie
(siehe allgemeine Geschäftsbedingungen Punkt 8.1 Garantie „ ERGO-FIT gewährt für die
eigenen Produkte 2 Jahre Garantie. Im ersten Jahr werden zu den Ersatzteilen zusätzlich die Fahrtkosten und
anfallende Arbeitszeiten innerhalb Deutschlands übernommen. Im zweiten Jahr ausschließlich die Ersatzteile. Für
Handelsware gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers")
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter
Eigenschaften gehört, haftet der Verkäufer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
1.
Alle diejenigen Teile sind nach Ermessen des Verkäufers auszubessern oder neu
zu liefern, die sich innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung infolge eines vor dem
Gefahrenübergang liegenden Umstandes - insbesondere wegen fehlerhafter
Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelnder Ausführung - als unbrauchbar oder
in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt herausstellen. Für Mängel vom Verkäufer
angelieferter oder ausgewählter Zeichnungen und Materialien haftet der Lieferer
nur, wenn er bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt die Mängel hätte erkennen
müssen, es sei denn, der Verkäufer hat die erkannten Mängel dem Käufer
unverzüglich angezeigt.
2.
Das Recht des Käufers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in
allen Fällen in 24 Monaten ab Übergabe des Gegenstandes.
3.
Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus den nachfolgenden
Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche
Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel,
Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, chemische, elektrochemische
oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Verkäufers
zurückzuführen sind. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers auch bei
frachtfreier Lieferung ab Werk.
4.
Der Verkäufer ist zunächst zur zweimaligen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung
berechtigt. Schlagen diese fehl, bestehen Minderungs- und Wandlungsrechte im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Zur Nachbesserung hat der Verkäufer
sechs Wochen Zeit ab Mängelanzeige.
5.
Durch etwa seitens des Käufers oder Dritte ohne vorherige Genehmigung des
Verkäufers bzw. unsachgemäß vorgenommene Änderung oder Instandsetzung
wird die Gewährleistung aufgehoben.
6.
Werden die Liefergegenstände exportiert, so beschränkt sich die Gewährleistung
innerhalb der Gewährleistungsfrist auf die Bereitstellung der Ersatzteile unverpackt
ab Werk. Verpackungskosten, Frachtkosten und Arbeitsleistung gehen zu Lasten
des Käufers. Wird vom Käufer für eine Reparatur ein Techniker vom Werk oder
einer anderen Servicestation angefordert, so trägt die Kosten für Reisespesen und
Arbeitsleistung der Käufer.
Technische und optische Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten
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