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Bymat Premiumline 5024 RS Bedienungsanleitung Seite 71

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ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN (fortlaufend)
-
Karzinogenizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
-
Mutagenizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
-
Toxizität für Fortpflanzungsorgane: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
E-
Sensibilisierungsauswirkungen:
-
Atemwege: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
-
Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
F-
Spezifische Zielorgan-Toxizität (S TOT)-Zeitaufwand:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
G-
Spezifische Zielorgan-Toxizität (S TOT)-Exposition wiederholt:
-
Spezifische Zielorgan-Toxizität (S TOT)-Exposition wiederholt: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
-
Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
H-
Aspirationsgefahr:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sonstige Angaben:
Nicht relevant
Spezifische toxikologische Information der Substanzen:
Nicht verfügbar
ABSCHNITT 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN
Es liegen keine experimentellen Daten der Mischung an sich hinsichtlich der ökotoxikologischen Eigenschaften vor.
12.1
Toxizität:
Nicht verfügbar
12.2
Persistenz und Abbaubarkeit:
Nicht verfügbar
12.3
Bioakkumulationspotenzial:
Nicht verfügbar
12.4
Mobilität im Boden:
Nicht verfügbar
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Nicht zutreffend
12.6
Andere schädliche Wirkungen:
Nicht beschrieben
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung:
Code
Es ist nicht möglich, einen bestimmten Code zuzuweisen, da es von der Verwendung, für die der
Benutzer sie bestimmt hat, abhängt
Abfalltyp (Verordnung (EU) Nr. 1357/2014):
Nicht relevant
Abfallmanagement (Entsorgung und Bewertung):
Den autorisierten Abfallentsorger hinsichtlich der Bewertungs- und Entsorgungsvorgänge gemäß Anhang 1 und Anhang 2 (Richtlinie
2008/98/EG). Gemäß den Codes 15 01 (2014/955/EG) ist in dem Fall, dass der Behälter in direktem Kontakt mit dem Produkt war,
dieser auf die gleiche Weise wie das Produkt selbst zu behandeln, ansonsten so, als gäbe es keine gefährlichen Rückstände. Nicht in
die Kanalisation gelangen lassen. Siehe Abschnitt 6.2.
Verfügungen hinsichtlich der Abfallentsorgung:
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) sind die gemeinschaftlichen oder staatlichen Vorschriften hinsichtlich
der Abfallverwertung einzuhalten.
Erstellt am: 19.07.2016
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG (REACH),2015/830/EU
Konservat
Artikelnr.: 2310 KO / 2315 KO / 2311 KO / 2313 KO
Beschreibung
- FORTSETZUNG AUF DER NÄCHSTEN SEITE -
Fassung: 1
Abfalltyp (Verordnung (EU) Nr.
1357/2014)
Seite 6/8

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