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Bymat Premiumline 5024 RS Bedienungsanleitung Seite 68

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ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG (fortlaufend)
A.-
Technische Lagermaßnahmen
An einem kühlen, trockenen und belüfteten Ort lagern
B.-
Allgemeine Lagerbedingungen.
Wärmequellen, Strahlung, statische Elektrizität und der Kontakt mit Lebensmitteln sind zu vermeiden. Weitere Informationen,
siehe Abschnitt 10.5
7.3
Spezifische Endanwendungen:
Mit Ausnahme der bereits aufgeführten Anweisungen sind keine besonderen Empfehlungen hinsichtlich der Verwendung dieses
Produkts erforderlich.
ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE
SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
8.1
Zu überwachende Parameter:
Substanzen, deren Grenzwerte der professionellen Aussetzung im Arbeitsumfeld zu kontrollieren sind (Arbeitsplatzgrenzwerte TRGS
900):
d-Limonen
CAS: 5989-27-5
EC: 227-813-5
DNEL (Arbeitnehmer):
Nicht relevant
DNEL (Bevölkerung):
Nicht relevant
PNEC:
Nicht relevant
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition:
A.-
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen im Arbeitsumfeld
Als Vorsichtsmaßnahme wird die Verwendung von grundlegenden individuellen Schutzausrüstungen mit der entsprechenden
CE-Markierung empfohlen. Weitere Information bzgl. der individuellen Schutzausrüstungen (Lagerung, Verwendung, Reinigung,
Instandhaltung, Schutzklasse ...) finden Sie in der Informationsbroschüre des jeweiligen Herstellers. Die in diesem Punkt
enthaltenen Indikationen beziehen sich auf das reine Produkt. Die Schutzmaßnahmen für das verdünnte Produkt können
abhängig vom Verdünnungsgrad, der Verwendung, der Anwendungsmethode etc. abweichen. Zur Feststellung der Verpflichtung
zur Installation von Notduschen und/oder Augenwaschvorrichtungen in den Lagern sind die jeweils anwendbaren Vorschriften in
Bezug auf die Lagerung von chemischen Produkten zu berücksichtigen. Für weitere Informationen siehe Abschnitte 7.1 und 7.2.
B.-
Atemschutz.
Die Verwendung von Schutzausrüstung ist im Falle von Nebelbildung bzw. im Falle der Überschreitung der Grenzwerte für
professionelle Exposition erforderlich.
C.-
Spezifischer Handschutz.
Piktogramm
Risikoprävention
Obligatorischer
Handschutz
Da das Produkt eine Mischung aus verschiedenen Materialien ist, kann die Widerstandsfähigkeit des Handschuhmaterials nicht im
Voraus berechnet werden und muss kurz vor der Anwendung verifiziert werden.
D.-
Gesichts- und Augenschutz
Piktogramm
Risikoprävention
Obligatorischer
Gesichtsschutz
Erstellt am: 19.07.2016
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG (REACH),2015/830/EU
Artikelnr.: 2310 KO / 2315 KO / 2311 KO / 2313 KO
Identifizierung
Ind. Schutzausrüstung
Markierung
Schutzhandschuhe gegen
geringfügige Risiken.
Ind. Schutzausrüstung
Markierung
Panoramabrille gegen
Flüssigkeitsspritzer
- FORTSETZUNG AUF DER NÄCHSTEN SEITE -
Konservat
MAK (8h)
MAK (STEL)
Jahr
CEN-Vorschriften
CEN-Vorschriften
EN 166:2001
EN ISO 4007:2012
Fassung: 1
Umweltgrenzwerte
20 ppm
110 mg/m³
40 ppm
220 mg/m³
2015
Anmerkungen
Ersetzen Sie die Handschuhe vor jedem
möglicherweise eintretenden Schadensfall. Wenn Sie
das Produkt längere Zeit wegen professionellem/
industriellem Gebrauch verwenden, dann sollten Sie
Handschuhe der Art CE III bzw. gemäß den Normen
EN 420 und EN 374 benutzen.
Anmerkungen
Täglich reinigen und regelmäßig desinfizieren gemäß
den Anweisungen des Herstellers.
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