4.
Serviceheft
4.1 Gewährleistungshinweise
1.
Die Haftung für Gewährleistungsfälle bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften (zwei Jahre) beginnend mit dem
Zeitpunkt der Inbetriebnahme des ELMOTO durch den Händler.
2.
Das Formular zur Fahrzeugübergabe ist Grundlage zur Bearbeitung von Gewährleistungsanträgen. Bei nicht oder
unvollständig ausgefüllten Gewährleistungsurkunden können die Gewährleistungsanträge nicht bearbeitet werden!
3.
Mängel, die nicht bei einem autorisierten ELMOTO Fachhändler innerhalb dieser Frist angemeldet worden sind,
begründen keinen Anspruch auf Gewährleistung. Verschleißteile (wie z.B. Beleuchtung, Glühlampen, Reifen,
Bremsbeläge oder Bremsscheiben) sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
4.
ID Bike GmbH - im folgenden ELMOTO genannt - entscheidet, ob fehlerhafte Teile ausgetauscht oder instand gesetzt werden.
5.
Kein Gewährleistungsanspruch entsteht insbesondere, wenn
a)
eine vorschriftswidrige Behandlung, insbesondere Überbeanspruchung des Fahrzeuges durch den Endabnehmer vorliegt
b)
der Endabnehmer auch nur eine in dem Kundendienstcheckheft vorgeschriebene Inspektion oder Reparatur von einer
Werkstätte hat vornehmen lassen, die nicht von ELMOTO autorisiert ist
c)
in irgendeiner Weise das Fahrzeug umgebaut oder verändert wurde oder mit Teilen ausgerüstet wurde, die nicht zu der
von ELMOTO ausdrücklich zugelassenen Ausstattung des Fahrzeuges gehören
d)
das Fahrzeug bei Motorsportveranstaltungen eingesetzt worden ist
e)
die in diesem Handbuch vorgeschriebenen Bedien-, Pflege-, und Wartungshinweise nicht befolgt worden sind
6.
Abweichende Vereinbarungen zu den vorstehenden Garantiebestimmungen bedürfen zu ihrer Wirkung der schriftlichen
Bestätigung durch ELMOTO
7.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
Beleuchtung, Glühlampen, Bremsbeläge und Bremsscheiben, Reifen, Speichen, Seitenständer, Griffe und nicht zur
Serienausstattung gehörendes Zubehör
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