GEFAHR
!
2 Sicherheit
2.8 Sicherheitshinweise für Wartung, Inspektion und Montage
▪ Umbauarbeiten oder Veränderungen der Pumpe sind nur nach Zustimmung des
Herstellers zulässig.
▪ Ausschließlich Originalteile oder vom Hersteller genehmigte Teile verwenden.
Die Verwendung anderer Teile kann die Haftung für die daraus entstehenden
Folgen aufheben.
▪ Der Betreiber sorgt dafür, dass Wartung, Inspektion und Montage von
autorisiertem und qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt werden, welches sich
durch eingehendes Studium der Betriebsanleitung ausreichend informiert.
▪ Arbeiten an der Pumpe/Pumpenaggregat nur im Stillstand ausführen.
▪ Das Pumpengehäuse muss Umgebungstemperatur angenommen haben.
▪ Das Pumpengehäuse muss drucklos und entleert sein.
▪ Die in der Betriebsanleitung beschriebene Vorgehensweise zur
Außerbetriebnahme des Pumpenaggregats unbedingt einhalten.
(ð Kapitel 6.3, Seite 40)
▪ Pumpen, die gesundheitsgefährdende Medien fördern, dekontaminieren.
▪ Sicherheits- und Schutzeinrichtungen unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten
wieder anbringen bzw. in Funktion setzen. Vor Wiederinbetriebnahme die
aufgeführten Punkte für die Inbetriebnahme beachten. (ð Kapitel 6.1, Seite 37)
2.9 Unzulässige Betriebsweisen
Niemals die Pumpe/Pumpenaggregat außerhalb der im Datenblatt sowie in der
Betriebsanleitung angegebenen Grenzwerte betreiben.
Die Betriebssicherheit der gelieferten Pumpe/Pumpenaggregats ist nur bei
bestimmungsgemäßer Verwendung gewährleistet.
2.10 Hinweise zum Explosionsschutz
Die in diesem Kapitel aufgeführten Explosionsschutzhinweise sind bei Betrieb eines
explosionsgeschützten Pumpenaggregats zwingend zu beachten.
Die mit nebenstehendem Symbol gekennzeichneten Abschnitte dieser
Betriebsanleitung gelten für explosionsgeschützte Pumpenaggregate auch für einen
zeitweisen Betrieb außerhalb explosionsgefährdeter Bereiche.
Es dürfen nur die Pumpen/Pumpenaggregate in explosionsgefährdeten Bereichen
eingesetzt werden, die eine entsprechende Kennzeichnung besitzen und laut
Datenblatt dafür ausgewiesen sind.
Für den Betrieb eines explosionsgeschützten Pumpenaggregats gemäß der EU-
Richtlinie 2014/34/EU (ATEX) gelten besondere Bedingungen.
Hierzu die mit nebenstehendem Symbol gekennzeichneten Abschnitte dieser
Betriebsanleitung besonders beachten.
Der Explosionsschutz ist nur bei bestimmungsgemäßer Verwendung gewährleistet.
Niemals die im Datenblatt und auf dem Typenschild angegebenen Grenzwerte
überschreiten bzw. unterschreiten.
Unzulässige Betriebsweisen unbedingt vermeiden.
2.10.1 Reparatur
Für die Reparatur explosionsgeschützter Pumpen gelten besondere Vorschriften.
Umbau oder Veränderungen des Pumpenaggregats können den Explosionsschutz
beeinträchtigen und sind deshalb nur nach Absprache mit dem Hersteller zulässig.
Eine Reparatur an den zünddurchschlagsicheren Spalten darf nur entsprechend
konstruktiver Vorgaben des Herstellers erfolgen. Die Reparatur entsprechend den
Werten der Tabellen 1 und 2 der EN 60079-1 ist nicht zulässig.
Amarex N
11 von 80