2 Gewährleistung
Gemäß dem seit 1. Jänner 2002 gültigen europäischen
Gewährleistungsrecht
Gewährleistung von 2 Jahren zu. Die Gewährleistungsfrist
beginnt mit der Übergabe des Bausatzes. Zum Nachweis des
Kauf- bzw. Übergabedatums heben Sie die Rechnung für die
Dauer der Gewährleistung auf. Werden Ersatzteile im Rahmen
eines Gewährleistungsfalles eingebaut, wird die Frist nicht
zusätzlich verlängert.
Die Gewährleistung für Akkus beträgt ½ Jahr, da es
sich hierbei um Verschleißartikel handelt. Wir bieten
Ihnen noch ein weiteres ½ Jahr Garantie für unsere
hochwertigen Akkus an.
Es ist nur möglich, eine Garantieabwicklung zu
gewährleisten,
entsprechenden Verkaufsbeleg eingereicht wird.
Für Akkus, die längere Zeit nicht verkauft werden,
muss eine regelmäßige Ladung sichergestellt werden.
Sollte dies nicht geschehen, besteht kein Anspruch
auf Gewährleistung.
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Ihnen
wenn
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Akku
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