C.A 6108 Bedienungsanleitung
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kann oder nicht. Diese Entscheidung ist zu begründen und zu dokumentieren und als
Fachkraft zu verantworten!
10.2
Elektroanschluss
Für die Sicherheit des bauseitigen Elektroanschlusses, sowie falls vorhanden, auch der
Anschluss eines Potentialausgleiches am Gerät, ist nicht der Hersteller der
anzuschließenden Geräte verantwortlich, sondern nach den gesetzlichen Grundlagen, den
Unfallverhütungsvorschriften und den gültigen Normen, der Auftraggeber. Prüfungen an
Geräten mit Festanschluss sind oft aus technischen Gründen, durch die örtlichen
Gegebenheiten oder durch den damit erforderlichen Aufwand nicht immer durchführbar. Ist
der Anschluss des Gerätes nur schwer erreichbar, müssen zur vollständigen Prüfung dessen
Verbindungen (L1, L2, L3, N, PE) zum Versorgungsnetz u. U. auch an anderer Stelle, z. B.
Netzanschlussklemme des Gerätes, Anschlussdose, Verteiler, usw. aufwendig gelöst
werden.
ACHTUNG!!!
Elektrische Geräte mit einem Bemessungsstrom über 16 A müssen direkt an eine allpolige
Netztrenneinrichtung (Last-, Trenn- oder Leistungsschalter) angeschlossen sein.
Stecker und Steckdosen oder Gerätesteckvorrichtungen mit einem Bemessungsstrom über
16 A dürfen nicht unter Last gesteckt oder getrennt werden (immer vorher unbedingt
freischalten!).
Stecker und Steckdosen oder Gerätesteckvorrichtungen für Geräte mit einem
Bemessungsstrom von nicht mehr als 16 A benötigen keine Netztrenneinrichtung.
10.3
Sichtprüfung
Die Geräte werden besichtigt auf äußerlich erkennbare Mängel und, soweit möglich, auch
auf Eignung für den Einsatzort, z. B.:
Schäden am Gehäuse,
-
äußere Mängel der Anschlussleitungen,
-
Mängel an Biegeschutz und Zugentlastung der Anschlussleitungen,
-
Anzeichen von Überlastung und unsachgemäßem Gebrauch,
-
unzulässige Eingriffe und Änderungen,
-
ordnungsgemäßer Zustand der Schutzabdeckungen,
-
sicherheitsbeeinträchtigende Verschmutzung und Korrosion,
-
Vorhandensein erforderlicher Luftfilter,
-
freie Kühlöffnungen,
-
Dichtheit,
-
einwandfreie Lesbarkeit von Aufschriften die der Sicherheit dienen, z. B.
-
Warnsymbole, Schutzklasse, Kenndaten der Sicherung, Schalterstellungen an
Trennschaltern, usw.
Hinweis:
Äußerlich erkennbare Mängel, die zu einer mechanischen Gefährdung oder Brandgefahr
führen, sollten die sofortige Instandsetzung nach sich ziehen.
10.4
Messungen
Siehe Kapitel 11.
10.5
Funktionsprüfung
Nach Beendigung der elektrischen Prüfung ist eine Funktionsprüfung des Gerätes
durchzuführen. Eine Teilprüfung kann ausreichend sein.
CHAUVIN ARNOUX GmbH
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