6.8
Wiederinbetriebnahme
Die Wiederinbetriebnahme nach Reinigungen oder Arbeiten zur Instandhaltung darf
erst erfolgen, nachdem folgende Tätigkeiten durchgeführt wurden:
– Hupe auf Funktion prüfen.
– Hauptschalter auf Funktion prüfen.
– Bremse auf Funktion prüfen.
– Fahrzeug entsprechend Schmierplan abschmieren.
7
Stilllegung des Flurförderzeuges
Wird das Flurförderzeug - z.B. aus betrieblichen Gründen - länger als 2 Monate still-
gelegt, darf es nur in einem frostfreien und trockenen Raum gelagert werden und die
Maßnahmen vor, während und nach der Stilllegung sind wie beschrieben durchzu-
führen.
M
Das Flurförderzeug muss während der Stilllegung so aufgebockt werden, dass alle
Räder frei vom Boden kommen. Nur so ist gewährleistet, dass Räder und Radlager
nicht beschädigt werden.
Soll das Flurförderzeug länger als 6 Monate stillgelegt werden, sind weitergehende
Maßnahmen mit dem Service des Herstellers abzusprechen.
7.1
Maßnahmen vor der Stilllegung
– Flurförderzeug gründlich reinigen.
– Bremsen überprüfen.
– Hydraulikölstand prüfen, ggf. nachfüllen (siehe Kapitel F).
– Alle nicht mit einem Farbanstrich versehenen mechanischen Bauteile mit einem
dünnen Öl- bzw. Fettfilm versehen.
– Flurförderzeug nach Schmierplan abschmieren (siehe Kapitel F).
– Batterie laden (siehe Kapitel D).
– Batterie abklemmen, reinigen und die Polschrauben mit Polfett einfetten.
Z
Zusätzlich sind die Angaben des Batterieherstellers zu beachten.
– Alle freiliegenden elektrischen Kontakte mit einem geeigneten Kontaktspray ein-
sprühen.
7.2
Maßnahmen während der Stilllegung
Alle 2 Monate:
– Batterie laden (siehe Kapitel D).
M
Batteriebetriebene Flurförderzeuge:
Das regelmäßige Aufladen der Batterie ist unbedingt durchzuführen, da sonst durch
die Selbstentladung der Batterie eine Unterladung eintreten würde, die durch die da-
mit verbundene Sulfatierung die Batterie zerstört.
F 12