Wasseranschluss
Wasserzulauf
– Das Wasser muss der Qualität der
Trinkwasserverordnung TrinkwV
2001 bzw. der Richtlinie 98/83/EG
entsprechen.
– Der Wasseranschluss darf nur von
einem beim zuständigen Wasserver-
sorgungsunternehmen zugelassenen
Installateur vorgenommen werden.
Ein Rückflussverhinderer ist nicht er-
forderlich; das Gerät entspricht den
Richtlinien des DVGW.
– Der Wasseranschlussdruck muss
min. 100 kPa (1 bar) betragen und
darf max. 600 kPa (6 bar) nicht über-
schreiten (wenn notwendig einen
Druckminderer einbauen).
– Die Anschlussbedingungen der örtli-
chen Wasserwerke sind zu beach-
ten.
Der Wasseranschluss muss so an-
geordnet sein, dass der Absperr-
hahn leicht zugänglich ist (z. B. im
Unterschrank).
Der Installateur ist für die einwand-
freie Funktion am Aufstellort verant-
wortlich.
Bei Vorschaltung einer hauseigenen
Enthärtungs- oder Umkehrosmose-
anlage ist darauf zu achten, dass
die elektrische Leitfähigkeit des
Wassers erhalten bleibt.
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Wasserzulaufschlauch
Zum serienmäßigen Zubehör gehört ein
2,5 m langer Spezialschlauch mit einem
elektromagnetischen Sicherungssys-
tem, abgestimmtem Wassermengen-
regler und Überwurfmutter
Dieser Zulaufschlauch darf nicht ge-
kürzt oder beschädigt werden, weil sich
darin spannungsführende Teile befin-
den.
Als Verlängerungsschläuche dürfen
nur Originalschläuche vom Hersteller
verwendet werden. Diese können als
Sonderzubehör bestellt werden und
dürfen nicht gekürzt oder beschädigt
werden.
Die gesamte Schlauchlänge darf
max. 7,5 m betragen.
Achtung bei Schlauchverlängerung:
Die Schlauchverlängerung verfügt
nicht mehr über elektrisch angesteu-
erte Magnetventile.
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