134
SAR
SAR
INFORMATION ZUR EXPOSITION/SPEZI-
FISCHE ABSORPTIONSRATE (SAR)
DIESES MOBILTELEFON ERFÜLLT DIE
GRENZWERTE DER EU (1999/519/EG)
ZUM SCHUTZ DER GESUNDHEIT DER
BEVÖLKERUNG VOR WIRKUNGEN
ELEKTROMAGNETISCHER FELDER.
Die Grenzwerte sind Teil von um-
fangreichen Empfehlungen für den
Schutz der Bevölkerung. Diese Emp-
fehlungen wurden von unabhängi-
gen wissenschaftlichen Organisatio-
nen durch regelmäßige und
gründliche Auswertung wissen-
schaftlicher Studien entwickelt und
überprüft.
1
Zur Gewährleistung der
Sicherheit aller Personen, unabhän-
gig von Alter und Gesundheit, bein-
halten die Grenzwerte eine bedeu-
tende Sicherheitsreserve.
Bevor Funkgeräte in Verkehr ge-
bracht werden, muss die Überein-
stimmung mit den Europäischen Ge-
setzen bzw. Grenzwerten bestätigt
werden; nur dann darf das CE-Zei-
chen angebracht werden.
1 So sieht die Weltgesundheitsorganisation
(WHO, CH-1211 Genf 27, Schweiz) auf
Grund des wissenschaftlichen Kenntnis-
standes keine Notwendigkeit für beson-
dere Vorsorgemaßnahmen bei der Ver-
wendung von Mobiltelefonen. Weitere
Informationen:
www.who.int/peh-emf,
www.mmfai.org,
www.siemens.com/mobilephones
2
Die Maßeinheit des vom Europäi-
schen Rat empfohlenen Grenzwer-
tes für Mobiltelefone ist die „Spezifi-
sche Absorptionsrate" (SAR). Dieser
SAR Grenzwert beträgt 2,0 W/kg.
Er entspricht den Vorgaben der
internationalen Strahlenschutzkom-
mission ICNIRP
4
europäische Norm EN 50360 für
Mobilfunkgeräte übernommen. Die
Bestimmung der SAR von Mobiltele-
fonen erfolgt nach der Europäischen
Norm EN 50361. Hierbei wird der
Maximalwert der SAR bei der höchs-
ten Leistung in allen Frequenzbän-
dern des Mobiltelefons ermittelt.
Beim Gebrauch liegt das tatsächliche
SAR-Niveau normalerweise weit un-
ter dem Maximalwert, weil das Mo-
biltelefon in verschiedenen Leis-
tungsstufen arbeitet. Es sendet nur
mit soviel Leistung, wie zum Errei-
chen des Netzes nötig ist. Im Allge-
meinen gilt: Je näher Sie sich an ei-
ner Basisstation befinden, um so
niedriger ist die Sendeleistung Ihres
Mobiltelefons.
2 Die CE Kennzeichnung ist ein in der
Europäischen Union gültiger Nachweis
über die Einhaltung gesetzlicher Vor-
schriften als Voraussetzung für das Inver-
kehrbringen und den freien Warenver-
kehr im europäischen Binnenmarkt.
3 gemittelt über 10 g Körpergewebe.
4 International Commission on Non-
Ionizing Radiation Protection
www.icnirp.de
und wurde in die
3