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Abweichend von b) und c) sind Schächte nicht erfor-
derlich, wenn die Abgasleitung in dauernd gut belüfte-
ten Dachräumen errichtet wird. Im Bereich der Dach-
durchführung ist die Abgasleitung in einem Schutzrohr
aus nicht brennbaren, formbeständigen Baustoffen zu
führen. Abgasleitungen, die oberhalb des Aufstell-
raums der Feuerstätte nur durch dauernd gut belüftete
Dachräume führen, die keine Aufenthaltsräume sind,
sind in längsbelüfteten Schächten aus nicht brennba-
ren und formbeständigen Baustoffen anzuordnen. Die
Schächte müssen mindestens dieselbe Feuerwider-
standsdauer wie die dabei durchbrochene Decke ha-
ben.
Der Einsatz allgemein bauaufsichtlich zugelassener
Abgasleitungen ermöglicht grundsätzlich den Über-
druckbetrieb im Abgasweg. Dabei ist es zulässig, die
Abgasquerschnitte
zugunsten
Schornsteinsanierung so zu dimensionieren, daß Ü-
berdruck in der Abgasverbindungsstrecke zwischen
Kessel und Schornstein, ggf. auch im Schornstein
selbst entsteht. Der maximal zulässige Überdruck im
Schornstein einschließlich Abgasverbindungsstrecke
beträgt entsprechend der Richtlinie für die Zulassung
von Abgasanlagen für Abgase mit niedrigen Tempera-
turen (Fassung 10/93) 2 mbar. Dieses Konzept ist be-
grenzt durch den Erdgas- oder Stadtgasdruck an der
Anschlußstelle und die jeweilige „Pressungsreserve"
des gewählten Gasgebläsebrenners.
Die Auslegung der Abgasleitung erfolgt durch Berech-
nungen nach DIN EN 13384.
Diese Berechnungen werden sowohl von Schorn-
steinherstellern
und
durchgeführt, als auch von den technischen Bera-
tungsstellen des Schornsteinfegerhandwerks. Die
Ausschreibung der Abgasleitung muß neben der An-
gabe des Herstellfabrikates auch Angaben über An-
zahl und Form der erforderlichen Elemente enthalten.
Ggf. erforderliche Reduzierstücke sind unter Berück-
sichtigung der Berechnung auszuführen. Die festge-
legte Ausführung der Anlage ist im Bauantrag zu be-
schreiben und mit dem Bezirksschornsteinfeger abzu-
stimmen.
Schornsteinanlagen
Zur Klärung der Schornsteinfragen ist in jedem Fall
der
Bezirksschornsteinfegermeister
Bestehen in bezug auf die Eignung der Schonsteinan-
lagen Zweifel, so muß nach DIN EN 13384 Sicherheit
gegen Taupunktunterschreitung an der Schornstein-
mündung und ggf. ausreichender Unterdruck am
Schornsteinfuß nachgewiesen werden.
Die Verbindungsstrecke Kessel/Schornstein wird in
diese Betrachtung einbezogen. Die Wärmedämmung
dieser Strecke ist von besonderer Wichtigkeit.
Gasfeuerungsschornsteine müssen beim unterschrei-
ten der Taupunkttemperatur von 59 °C hierfür geeig-
net und zugelassen sein.
Modellrechnungen haben gezeigt, daß für normal di-
mensionierte Schornsteinquerschnitte der Wärme-
durchlaßwiderstandsgruppe I bei mittleren und großen
Anlagen keine Versottungsprobleme bestehen.
einer
preiswerten
Schornsteinelementherstellern
hinzuzuziehen.
Montage
Erst dann, wenn Schornsteinquerschnitte überdimen-
sioniert sind und im Bereich des Schornsteinkopfes
schlechte Isolierverhältnisse vorliegen, muß insbeson-
dere auch bei Gasfeuerung mit Unterschreitung der
Taupunkttemperatur an der Innenwand der Schorn-
steineinmündung gerechnet werden. (Wird die Tau-
punkttemperatur unterschritten oder der Naturzug
reicht nicht aus, so ist die DIN 4702 Teil 6 heranzuzie-
hen.)
Für diese Sonderfälle muß entweder eine Optimie-
rungsregelung zum Zwecke der Anhebung der
Schornsteintemperaturen auf ca. 120 °C vorgesehen
werden oder es muß eine querschnittverändernde
Maßnahme durch Einziehen von Sanierungsrohren er-
folgen.
Dabei kann es vorkommen, daß die Nachrechnung
nach DIN EN 13384 einen Überdruck im Schornstein
ausweist. In diesem Fall müssen die Schornsteinrohre
für Überdruckbetrieb geeignet sein und über entspre-
chende Zulassungen und Prüfungen verfügen.
Für diesen Einsatzbereich kommen geschweißte E-
delstahlrohre in Frage, sowie Elementbausysteme für
Abgasleitungen. Der zusätzlich auftretende Druckver-
lust für solche Anlagen muß bei der Festlegung des
Gebläsebrenners berücksichtigt werden.
Schornsteinanlagen für Brennwertkessel müssen in
jedem Fall durch Querschnittsveränderung und Ein-
bau einer Abgasleitung taupunktsicher und konden-
satdicht saniert werden. Am Fuß des Schornsteins ist
eine Entwässerung vorzusehen. Das Schornsteinkon-
densat kann bei Gasfeuerung über die dem Kessel
zugehörige Neutralisationseinrichtung neutralisiert und
entsorgt werden.
Schornsteinlösung für Neubau
In diesem Bereich werden kostenlose Auslegungen
und Berechnungen nach DIN EN 13384 von praktisch
allen Schornsteinherstellern für beliebig niedrige
Abgastemperaturen angeboten.
Auch hier sei auf die besondere Bedeutung der Ver-
bindungsstrecke
Schornstein hingewiesen und auf die Notwendigkeit
der Aussage hinsichtlich der Wärmedämmung, Anzahl
von Krümmern und Länge dieser Strecke aufmerksam
gemacht.
Praktisch von jedem Schornsteinhersteller werden Lö-
sungen des freistehenden Schornsteins in geschweiß-
ter Ausführung mit tragendem Stahlaußenmantel und
Edelstahlinnenrohr angeboten. Es kann vorkommen,
dass bei besonders kleinen Querschnitten die Nach-
rechnung des Schornstein nach DIN EN 13384 Über-
druck am Schornsteinfuß ergibt. In diesem Fall müs-
sen die Schornsteinrohre abgasdicht und für Über-
druck geeignet sein. Für diesen Einsatzbereich kom-
men geschweißte Edelstahlrohre sowie Elementbau-
systeme für Abgasleitungen in Frage.
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zwischen
Wärmeerzeuger
und