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DIN 3440: Die den Kesseln zugeordneten Regler und
Begrenzer müssen der DIN 3440, zukünftig DIN EN
14597 entsprechen.
DIN 4753: Wassererwärmungsanlagen für Trink- und
Betriebswasser.
DIN4755: Ölfeuerungsanlagen - Technische Regel Öl-
feuerungsinstallation (TRÖ) - Prüfung.
DIN 4787-1: Ölzerstäubungsbrenner; Begriffe, Sicher-
heitstechnische Anforderungen; Prüfung, Kennzeich-
nung.
DIN 4788 Teil 1: Gasbrenner ohne Gebläse.
DIN 4795: Nebenluftvorrichtungen für Hausschornstei-
ne; Begriffe, Sicherheitstechnische Anforderungen,
Prüfung, Kennzeichnung.
DIN 51603 Teil 1: Heizöle, Heizöl EL, Mindestanforde-
rung.
DIN 18160-1: Abgasanlagen - Teil 1: Planung und
Ausführung.
DIN EN 230: Feuerungsautomaten für Ölbrenner.
DIN EN 267: Ölbrenner mit Gebläse - Begriffe, Anfor-
derungen, Prüfung, Kennzeichnung.
DIN EN 298: Feuerungsautomaten für Gasbrenner
und Gasgeräte mit oder ohne Gebläse.
DIN EN 676: Automatische Brenner mit Gebläse für
gasförmige Brennstoffe.
DIN EN 12828: Heizungssysteme in Gebäuden - Pla-
nung von Warmwasser-Heizungsanlagen.
DIN EN 12831: Heizungsanlagen in Gebäuden - Ver-
fahren zur Berechnung der Norm-Heizlast.
DIN EN 12953-6: Großwasserraumkessel: Anforde-
rungen an die Ausrüstung für den Kessel.
DIN EN 13384-1: Abgasanlagen - Wärme- und strö-
mungstechnische Berechnungsverfahren.
DIN EN 14597: Temperaturregel- und -
begrenzungseinrichtungen
Technische Regeln
DVGW-TRGI 1986 Ausgabe 1996: Technische Regel
für Gasinstallation.
DVGW-Arbeitsblatt G 260/I: Gasbeschaffenheit.
DVGW W 551: Trinkwassererwärmungs- und Trink-
wasserleitungsanlagen
- Technische Maßnahmen zur Verminderung des Le-
gionellenwachstums.
TRF 1996: Technische Regeln für Flüssiggas.
ATV-A-251 Werkstoffe für Abwasserrohre für Konden-
sate aus Brennwertkesseln
VDI 2035 Blatt 1-3: Das Heizwasser ist nach VDI 2035
für Anlagen =100 °C, bzw. nach VdTÜV 1466 für An-
lagen =120 °C aufzubereiten.
VDI 2050: Technische Grundsätze für Planung und
Ausführung für Heizzentralen in Gebäuden sowie Ge-
nehmigungs- und Erlaubnisverfahren und Abnahmen
sind in der beschrieben und in der jeweils gültigen
Form zu beachten.
VDE-Bestimmungen/TAB: Die Gasinstallation ist ge-
mäß den Technischen Anschlußbedingungen (TAB)
des Gasversorgungsunternehmens und die Elektroin-
stallation gemäß den VDE-Bestimmungen und den
TAB des Elektrizitätsversorgungsunternehmens aus-
zuführen. Die Anlage ist entsprechend vorgenannten
Bedingungen zu betreiben.
VDE 0116: Elektrische Ausrüstung von Feuerungsan-
lagen
EnEV: Energiesparverordnung.
BImSchG: Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbin-
dung mit 4. BImSchV.
Beim Betrieb von Feuerungsanlagen dürfen die festge-
legten Grenzwerte nicht überschritten werden.
FeuVo: Feuerungsanlagen-Verordnung, Länderver-
ordnung. Die Heizkessel dürfen nur in vorschriftsmä-
ßig, gemäß Landes-FeuVo, ausgeführten Heizungs-
bzw. Aufstellräumen aufgestellt und betrieben werden.
HeizAnlV; Heizungsanlagenverordnung
Die beiliegende Betriebsanleitung muß gut sichtbar im
Heizungs-/Aufstellraum aufbewahrt werden. Die weite-
ren Begleitpapiere in die Klarsichttasche stecken und
an die Kesselseitenverkleidung anclipsen.
Um eine zuverlässige und wirtschaftliche Funktion der
Heizungsanlage zu gewährleisten, sind Kessel und
Brenner mindestens einmal jährlich durch einen
Fachmann zu warten und zu reinigen.
Wir empfehlen einen Wartungsvertrag abzuschließen.
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