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Service bei INFICON
Vorsicht
Kontaminierte Produkte (z.B. radioakti-
ver, toxischer, ätzender oder mikrobiolo-
gischer Art) können Gesundheits- und
Umweltschäden verursachen.
Eingesandte Produkte sollen nach Möglichkeit frei von
Schadstoffen sein. Versandvorschriften der beteiligten
Länder und Transportunternehmen beachten. Ausgefüll-
te Kontaminierungserklärung (siehe Anhang) beilegen.
Nicht eindeutig als „frei von Schadstoffen" deklarierte
Produkte werden kostenpflichtig dekontaminiert.
Ohne ausgefüllte Kontaminierungserklärung eingesand-
te Produkte werden kostenpflichtig zurückgesandt.
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Produkt entsorgen
Vorsicht
Kontaminierte Teile
Kontaminierte Teile können Gesund-
heits- und Umweltschäden verursachen.
Informieren Sie sich vor Aufnahme der Arbeiten über
eine eventuelle Kontamination. Beim Umgang mit konta-
minierten Teilen die einschlägigen Vorschriften beachten
und die Schutzmassnahmen einhalten.
tina21d1
(0105)
IE10/IE20.ga
Vorsicht
Umweltgefährdende Stoffe
Produkte oder Teile davon (mechani-
sche und Elektrokomponenten, Be-
triebsmittel usw.) können Umweltschä-
den verursachen.
Umweltgefährdende Stoffe gemäss den örtlichen Vor-
schriften entsorgen.
Unterteilen der Bauteile
Nach dem Zerlegen des Produkts sind die Bauteile ent-
sorgungstechnisch in folgende Kategorien zu untertei-
len:
Kontaminierte Bauteile
Kontaminierte Bauteile (radioaktiv, toxisch, ätzend,
mikrobiologisch usw.) müssen entsprechend den län-
derspezifischen Vorschriften dekontaminiert, entspre-
chend ihrer Materialart getrennt und entsorgt werden.
Nicht kontaminierte Bauteile
Diese Bauteile sind entsprechend ihrer Materialart zu
trennen und der Wiederverwertung zuzuführen.
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