1. Allgemeine Sicherheitshinweise
Angaben zur Geräuschemission gemäß Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) bzw. EG-Maschinenrichtlinie: Der
Schalldruckpegel am Arbeitsplatz kann 80 dB (A) überschreiten. In dem Fall sind Schallschutzmaßnahmen für
den Bediener erforderlich (z. B. Tragen eines Gehörschutzes).
Bitte beachten Sie: Dieses Gerät darf in Wohngebieten nach der deutschen Maschinenlärm-
schutzverordnung vom September 2002 an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen von
20:00 Uhr bis 7:00 Uhr nicht in Betrieb genommen werden.
Beachten Sie zusätzlich auch die landesrechtlichen Vorschriften zum Lärmschutz!
Funkentstört nach EN 55014, EN 61000-3-2, 61000-3-3.
Technische Änderungen bleiben vorbehalten.
Die Geräte sind nach den Vorschriften gemäß EN 60745-1 und EN 60745-2-15 gebaut und entsprechen voll den
Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes.
Allgemeiner Sicherheitshinweis
Jeder Betrieb von Heckenscheren ist mit Unfallgefahren verbunden. Beachten Sie deshalb
die entsprechenden Unfallschutzvorschriften.
Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln ge-
baut. Dennoch können bei ihrer Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter
bzw. Beeinträchtigungen der Maschine und anderer Sachwerte entstehen.
Achtung: Beim Gebrauch von Elektrowerkzeugen sind zum Schutz gegen elektrischen Schlag, Verlet-
zungs- und Brandgefahr folgende grundsätzlichen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. Lesen und
beachten Sie alle diese Hinweise, bevor Sie dieses Elektrowerkzeug benutzen. Bewahren Sie die Sicher-
heitshinweise gut auf.
Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahren-
bewusst unter Beachtung der Gebrauchsanweisung benutzen! Insbesondere Störungen, die die Sicher-
heit beeinträchtigen können, umgehend beseitigen (lassen)!
Diese Maschine kann ernsthafte Verletzungen verursachen. Lesen Sie sorgfältig die Gebrauchsanwei-
sung zum korrekten Umgang, zur Vorbereitung, zur Instandhaltung, zum sachgemäßen Gebrauch der
Heckenschere. Machen Sie sich vor dem ersten Gebrauch mit der Maschine vertraut und lassen Sie sich
auch praktisch einweisen.
2. Verwendungszweck
Die Maschine ist ausschließlich zum Schneiden von Hecken bestimmt. Eine andere oder darüber hinausgehende
Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller/Lieferer
nicht. Das Risiko trägt allein der Anwender. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Beachten der
Betriebsanleitung und die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsbedingungen.
Die Betriebsanleitung ständig am Einsatzort der Maschine griffbereit aufbewahren!
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