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Gewährleistung; Produktgarantie - MHG ecoGAS Serie Anleitung

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ecoGAS ...
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Gewährl eistung
8.1

Produktgarantie

Die MHG Heiztechnik GmbH („MHG") garantiert ihrem
Vertragspartner (nachstehend kurz „Kunde") nach Maßga-
be der folgenden Bestimmungen, dass der ecoGAS inner-
halb eines Zeitraumes von 24 Monaten ab Auslieferung
(Garantiefrist) frei von Material-, Konstruktions- oder Her-
stellungsfehlern sein wird. Diejenigen Teile des ecoGAS,
die infolge derartiger Fehler unbrauchbar oder in ihrer Ge-
brauchstauglichkeit erheblich beeinträchtigt worden sind,
wird MHG nach Rücksendung der defekten Teile nach
eigenem Ermessen auf eigene Kosten durch Reparatur
oder Lieferung neuer Teile beheben.
Für die Dichtigkeit des Wärmetauschers vom ecoGAS gilt
eine verlängerte Garantiefrist von 15 Jahren ab Ausliefe-
rung, wenn der Kunde den Liefergegenstand innerhalb von
zwei Monaten nach Geräteinbetriebnahme bei MHG regis-
triert und ein Wartungsvertrag mit einem autorisierten
Fachhandwerker oder dem MHG Kundendienst spätestens
ab Inbetriebnahmedatum vorliegt. Die Geräteregistrierung
kann online auf www.meisterlinie.de oder über die voll-
ständig und leserlich ausgefüllte Gerätekarte erfolgen – in
beiden Fällen ist die Beifügung einer Rechnungskopie
erforderlich. Die Geräteregistrierung ist nur dann möglich,
wenn sich der Kunde mit der Speicherung der von ihm
anzugebenden Daten einverstanden erklärt.
Während der ersten fünf Jahre ab Auslieferung übernimmt
MHG die Ersatzteilkosten des Wärmetauschers vom
ecoGAS in voller Höhe. Beginnend ab dem sechsten Jahr
nach Auslieferung verringert sich der von MHG getragene
Anteil an den entstehenden Ersatzteilkosten des Wärme-
tauschers pro Jahr um 10%.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Teile, die besonderem
Verschleiß unterliegen.
Für die ersetzten oder reparierten Teile gilt die Garantie in
demselben Umfang wie für den ursprünglichen Lieferge-
genstand. Sonstige Ansprüche des Kunden gegen MHG,
insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
Jedoch werden die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte
des Kunden gegen MHG durch diese Garantie nicht be-
rührt.
Ansprüche aus dieser Garantie bestehen, wenn
- der Liefergegenstand keine Schäden oder Verschleißer-
scheinungen aufweist, die dadurch verursacht sind,
dass der Liefergegenstand abweichend von seinem be-
stimmungsgemäßem Verwendungszweck und/oder ab-
weichend von den Vorgaben dieser Betriebsanleitung
gebraucht worden ist und
- die Inbetriebnahme des Liefergegenstandes durch Per-
sonal der MHG oder des autorisierten Fachhandwerks
erfolgt ist und
- der Kunde die Vorgaben dieser Betriebsanleitung über
die Behandlung und Wartung des Liefergegenstandes
beachtet hat und die vorgeschriebenen Überprüfungen
innerhalb der hierfür vorgesehenen Intervalle ordnungs-
gemäß hat durchführen lassen und
- der Liefergegenstand keine Merkmale aufweist, die auf
Reparaturen oder sonstige Eingriffe von nicht autorisier-
ten Werkstätten schließen lassen und
- in den Liefergegenstand nur von MHG zugelassenes
Zubehör und nur von MHG zugelassene Ersatzteile ein-
gebaut wurden und
- MHG die Originalrechnung mit Kaufdatum vorgelegt
wird.
Keine Garantieansprüche des Käufers bestehen, wenn
- diese Betriebsanleitung sowie etwaige weitere Produkt-
unterlagen nicht beachtet wurden oder
- der Liefergegenstand nicht bestimmungsgemäß ver-
wendet wurde oder
- nicht ausgebildetes Personal eingesetzt wurde oder
- der Liefergegenstand unsachgemäß installiert oder in
Betrieb genommen oder unsachgemäß instandgesetzt
oder verändert wurde
- nicht zugelassene Ersatzteile verwendet wurden oder
- die Wartungsintervalle oder -vorgaben nicht eingehalten
wurden oder die Fabrikationsnummer oder sonstige
Produktkennziffern entfernt oder unkenntlich gemacht
wurden oder
- Schäden vorliegen, die auf Korrosion durch Kriechstrom
oder Halogene in der Verbrennungsluft zurückzuführen
sind oder
- Transportschäden oder Schäden vorliegen, die durch
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder
durch fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme des
Liefergegenstandes verursacht worden sind oder
- nicht zugelassene Betriebsmittel Brennstoffsorten oder
ungeeignete Brennereinstellungen verwendet wurden
oder
- Schäden vorliegen, die infolge fehlerhafter oder nach-
lässiger Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung
des Liefergegenstandes, mangelhafter Bauarbeiten, un-
geeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äu-
ßerer Einflüsse entstanden sind.
Werden Garantieansprüche geltend gemacht und stellt
sich bei der Prüfung des Liefergegenstandes durch MHG
heraus, dass kein Fehler vorgelegen hat oder der Garan-
tieanspruch aus einem der oben genannten Gründe nicht
besteht, ist MHG berechtigt, eine Service-Gebühr in Höhe
von 150,00 EUR zu erheben.
Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Gewährleistung
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