Arbeitsverhalten und Arbeitstechnik
WARNUNG!
Lebensgefahr und Gefahr schwerster
Verletzungen durch defekte Ketten-
bremse
Wenn die Kettenbremse nicht funktio-
niert, können z. B. bei einem Rückschlag
(Kickback) durch die laufende Sägekette
schwerste Verletzungen und sogar der
Tod des Bedieners hervorgerufen wer-
den.
■
Testen Sie die Kettenbremse vor je-
dem Arbeitsbeginn.
■
Schalten Sie die Kettensäge nicht
ein, wenn die Kettenbremse defekt
ist. Lassen Sie in diesem Fall die
Kettensäge in einer Kundendienst-
werkstatt überprüfen.
9.5
Motor ein- und ausschalten
VORSICHT!
Gefahr von Gehörschäden!
Durch den Betrieb der Kettensäge ent-
steht starker Lärm, der Gehörschäden
hervorrufen kann.
■
Tragen Sie bei der Arbeit mit der Ket-
tensäge einen Gehörschutz.
HINWEIS
Vor jedem Einschalten der Kettensäge
die Kettenbremse lösen.
Motor einschalten:
1. Kettenbremse lösen.
2. Sperrknopf (14/1) mit dem Daumen drücken
und gedrückt halten.
3. Ein/Aus-Schalter (14/2) drücken und ge-
drückt halten.
4. Sperrknopf (14/1) loslassen. Es ist nicht nö-
tig, den Sperrknopf nach dem Start der Ket-
tensäge gedrückt zu halten. Der Sperrknopf
soll ein versehentliches Starten der Kettensä-
ge verhindern.
Motor ausschalten:
1. Ein/Aus-Schalter (14/2) loslassen.
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10 ARBEITSVERHALTEN UND
ARBEITSTECHNIK
HINWEIS
Es werden regelmäßig Kurse im Umgang
mit Kettensägen sowie Baumfällkurse
von den landwirtschaftlichen Berufsge-
nossenschaften angeboten.
GEFAHR!
Lebensgefahr durch unzureichendes
Fachwissen!
Unzureichendes Fachwissen kann zu
schwersten Verletzungen bis hin zum
Tod führen!
■
Nur geschulte und erfahrene Perso-
nen dürfen Bäume fällen und entas-
ten.
GEFAHR!
Lebensgefahr durch gesplittertes
Holz!
Durch mitgerissene Holzspäne können
schwerste Verletzungen bis hin zum Tod
hervorgerufen werden!
■
Lose Späne und Holzsplitter vom zu
sägenden Teil entfernen.
10.1 Sicherheitshinweise für die Arbeit
■
Beachten Sie landesspezifische Sicherheits-
vorschriften, z. B. von Berufsgenossenschaf-
ten, Sozialkassen, Behörden für Arbeits-
schutz.
■
Arbeiten Sie nur bei ausreichendem Tages-
licht oder künstlicher Beleuchtung.
■
Den Arbeitsbereich frei von Gegenständen
(z. B. Sägeschnitt-Teilen) – Stolpergefahr.
■
Der Benutzer ist für Unfälle mit anderen Per-
sonen und deren Eigentum verantwortlich.
10.1.1 Bediener
■
Jugendliche unter 16 Jahren oder Personen,
welche die Betriebsanleitung nicht kennen,
dürfen das Gerät nicht benutzen.
■
Wenn Sie zum ersten Mal mit einer Kettensä-
ge arbeiten: Lassen Sie sich vom Verkäufer
oder einem anderen Fachkundigen den Um-
gang mit der Kettensäge erklären, oder besu-
chen Sie einen Lehrgang.
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