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Samson 3510 Originalanleitung Seite 6

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Inhaltsverzeichnis

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Sicherheitshinweise und Schutzmaßnahmen
Persönliche Schutzausrüstung
SAMSON empfiehlt, sich über die vom eingesetzten Medium ausgehenden Gefahren zu in-
formieren, z. B. anhand der u GESTIS-Stoffdatenbank.
Î Schutzausrüstung (z. B. Schutzhandschuhe, Augenschutz) entsprechend der vom Medium
ausgehenden Gefahren vorsehen.
Î Bei Arbeiten in Ventilnähe Gehörschutz verwenden.
Î Weitere Schutzausrüstung beim Anlagenbetreiber erfragen.
Änderungen und sonstige Modifikationen
Änderungen, Umbauten und sonstige Modifikationen des Produkts sind durch SAMSON
nicht autorisiert. Sie erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr und können unter anderem zu
Sicherheitsrisiken führen sowie dazu, dass das Produkt nicht mehr den für seine Verwendung
erforderlichen Voraussetzungen entspricht.
Schutzeinrichtungen
Bei Ausfall der Hilfsenergie nimmt das Stellventil selbsttätig eine bestimmte Sicherheitsstellung
ein (vgl. Kap. 3.1). Die Sicherheitsstellung entspricht der Wirkrichtung und ist bei SAMSON-
Antrieben auf dem Typenschild des Antriebs eingetragen (vgl. Antriebsdokumentation).
Warnung vor Restgefahren
Um Personen- oder Sachschäden vorzubeugen, müssen Betreiber und Bedienpersonal Ge-
fährdungen, die am Stellventil vom Durchflussmedium und Betriebsdruck sowie vom Stell-
druck und von beweglichen Teilen ausgehen können, durch geeignete Maßnahmen verhin-
dern. Dazu müssen Betreiber und Bedienpersonal alle Gefahrenhinweise, Warnhinweise und
Hinweise dieser Einbau- und Bedienungsanleitung, insbesondere für Einbau, Inbetriebnahme
und Instandhaltung, befolgen.
Darüber hinaus empfiehlt SAMSON, sich über die vom eingesetzten Medium ausgehenden
Gefahren zu informieren, z. B. anhand der u GESTIS-Stoffdatenbank.
Î Technische Schutzmaßnahmen zur Handhabung beachten.
Sorgfaltspflicht des Betreibers
Der Betreiber ist für den einwandfreien Betrieb sowie für die Einhaltung der Sicherheitsvor-
schriften verantwortlich. Der Betreiber ist verpflichtet, dem Bedienpersonal diese Einbau- und
Bedienungsanleitung und die mitgeltenden Dokumente zur Verfügung zu stellen und das Be-
dienpersonal in der sachgerechten Bedienung zu unterweisen. Weiterhin muss der Betreiber
sicherstellen, dass das Bedienpersonal oder Dritte nicht gefährdet werden.
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EB 8091

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