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Sicherheitshinweise - Deutsch
1. Geltung
Diese Sicherheitshinweise gelten für die Vibrationsgrenzschalter OPTISWITCH der Typenreihen
5**0C VF10.C, VF15.C, VF11.C, VF16.C mit eingebautem Elektronikeinsatz SW E60NEX, gemäß der
EG- Baumusterprüfbescheinigung PTB 02 ATEX 2117 X
(Bescheinigungsnummer auf dem Typschild).
2. Allgemeines
Die OPTISWITCH der Typenreihen 5**0C VF10.C, VF15.C, VF11.C, VF16.C mit eingebautem
Elektronikeinsatz SW E60NEX dienen der Überwachung oder Steuerung von Füllständen in
explosionsgefährdeten Bereichen, auch bei brennbaren Flüssigkeiten, Gasen, Nebel oder Dämpfen.
Die Vibrationsgrenzschalter OPTISWITCH der Typenreihen 5**0C VF10.C, VF15.C, VF11.C, VF16.C
mit eingebautem Elektronikeinsatz SW E60NEX sind für den Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre
aller brennbaren Stoffe der Explosionsgruppen IIA, IIB, und IIC geeignet, für Anwendungen die
Betriebsmittel der Kategorie 1G, 1/ 2 G oder 2G erfordern.
Kategorie –1- Betriebsmittel
Die OPTISWITCH der Typenreihen 5**0C VF10.C, VF15.C, VF11.C, VF16.C mit eingebautem
Elektronikeinsatz SW E60NEX werden in Bereichen errichtet, die Kategorie-1-Betriebsmittel
erfordern.
Kategorie –1/2- Betriebsmittel
Das Elektronikgehäuse wird im explosionsgefährdeten Bereich in Bereichen errichtet, die ein
Betriebsmittel der Kategorie 2 erfordern. Die Prozessanschlusselemente werden in der Trennwand
errichtet, die die Bereiche voneinander trennt, in denen Betriebsmittel der Kategorie 2 oder 1
erforderlich sind. Der Messfühler mit dem mechanischen Befestigungselement wird im
explosionsgefährdeten Bereich errichtet, der Betriebsmittel der Kategorie 1 erfordert.
Kategorie –2 – Betriebsmittel
Die Vibrationsgrenzschalter OPTISWITCH werden im explosionsgefährdeten Bereich errichtet die
Betriebsmittel der Kategorie 2 erfordern.
Wenn die Vibrationsgrenzschalter OPTISWITCH der Typenreihen 5**0C VF10.C, VF15.C, VF11.C,
VF16.C mit eingebautem Elektronikeinsatz SW E60NEX in explosionsgefährdeten Bereichen errichtet
und betrieben werden, müssen die allgemeinen Ex-Errichtungsbestimmungen sowie diese
Sicherheitshinweise beachtet werden.
Die Errichtung von Ex-Anlagen muss grundsätzlich durch Fachpersonal vorgenommen werden.
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27160-DE-051130
OPTISWITCH-5**0C-N