1 Sicherheit
1.3 Verantwortlichkeiten
8
Hera Condens
1.3.1 Pflichten des Herstellers
Unsere Produkte werden in Übereinstimmung mit den Anfor
derungen der geltenden Richtlinien gefertigt. Daher werden
sie mit der
Kennzeichnung und sämtlichen erforderlichen
Dokumenten ausgeliefert. Im Interesse der Qualität unserer
Produkte streben wir beständig danach, sie zu verbessern.
Daher behalten wir uns das Recht vor, die in diesem Doku
ment enthaltenen Spezifikationen zu ändern.
Wir können in folgenden Fällen als Hersteller nicht haftbar
gemacht werden:
Nichtbeachten der Installationsanweisungen für das Gerät.
Nichtbeachten der Bedienungsanleitungen für das Gerät.
Keine oder unzureichende Wartung des Gerätes.
1.3.2 Pflichten des Fachhandwerkers
Der Fachhandwerker ist verantwortlich für die Installation
und die erstmalige Inbetriebnahme des Gerätes. Der Fach
handwerker hat folgende Anweisungen zu befolgen:
Alle Anweisungen in den mit dem Gerät gelieferten Anlei
tungen lesen und befolgen.
Das Gerät gemäß den geltenden Normen und gesetzlichen
Vorschriften installieren.
Die erste Inbetriebnahme sowie alle erforderlichen Kontrol
len durchführen.
Dem Benutzer die Anlage erläutern.
Falls Wartungsarbeiten erforderlich sind, den Benutzer auf
die Verpflichtung zur Überprüfung und Wartung des Gerä
tes zur Sicherstellung seiner ordnungsgemäßen Funktion
hinweisen.
Dem Benutzer alle Bedienungsanleitungen übergeben.
1.3.3 Pflichten des Benutzers
Damit das System optimal arbeitet, müssen folgende Anwei
sungen befolgt werden:
Alle Anweisungen in den mit dem Gerät gelieferten Anlei
tungen lesen und befolgen.
Für die Installation und die erste Inbetriebnahme muss
qualifiziertes Fachpersonal beauftragt werden.
Lassen Sie sich Ihre Anlage vom Fachhandwerker erklä
ren.
Lassen Sie die erforderlichen Prüf- und Wartungsarbeiten
von einem qualifizierten Fachhandwerker durchführen.
Die Anleitungen in gutem Zustand in der Nähe des Gerätes
aufbewahren.
7664416 - v02 - 25082016