Seite: URL-Filter
Auf dieser Seite können Sie festlegen, ob der Zugriff auf bestimmte Internetseiten (URLs)
verweigert werden soll (Anwendungsbeispiel: Kinder- und Jugendschutz).
Werksseitig ist die Verbindung zu allen URLs gestattet. Beachten Sie bitte, dass eine gesperrte
URL von keinem der mit der Kabelbox verbundenen Endgeräte (Computer, Smartphone, Tablet,
etc.) aufgerufen werden kann.
Drücken Sie auf „Regel erzeugen", um eine neue Filterregel hinzuzufügen.
1.
Konfigurieren Sie die Regel für die abgehenden Daten und drücken Sie auf „Übernehmen".
2.
3.
Eine neue Regel wurde erzeugt. Sie können an dieser Stelle auch bestehende Regeln
ändern oder löschen.
Handbuch Kabelrouter / WLAN Kabelbox
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