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Garantiebedingungen - Küppersbusch EEBD 6600.1 Bedienungsanweisung Mit Montageanweisungen

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Garantiebedingungen

Zusätzlich zu seinen Gewährleistungsansprüchen aus seinem Kaufvertrag mit
dem Händler leisten wir dem Endabnehmer direkt Garantie für Küp-
persbusch-Hausgeräte. Der Umfang unserer Garantie wird nachstehend ge-
regelt:
1
Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Material- und/oder Her-
stellungsfehler beruhen, werden nach Maßgabe der folgenden Regelun-
gen unentgeltlich behoben, wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung
und innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an den ersten Endabneh-
mer angezeigt werden. Bei gewerblichem Gebrauch oder gleichzuset-
zender Beanspruchung beträgt die Garantiefrist lediglich 12 Monate. Für
gebrauchte Geräte gilt ebenfalls die Frist von 12 Monaten. Tritt der Man-
gel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung auf, wird vermutet, dass es
sich um einen Material- oder Herstellungsfehler handelt.
2
Für leicht zerbrechliche Teile, wie z.B. Glas, Kunststoff und Glühlampen,
wird keine Garantie übernommen. Geringfügige Abweichungen von der
Soll-Beschaffenheit, die für den Wert und die Gebrauchstauglichkeit des
Geräts unerheblich sind, begründen keinen Garantieanspruch. Ebenso
wenig leisten wir Garantie bei Schäden aus chemischen und elektroche-
mischen Einwirkungen von Wasser sowie allgemein ungewöhnlichen
Umweltbedingungen oder sachfremden Betriebsbedingungen oder
wenn das Gerät mit ungeeigneten Stoffen in Berührung gekommen ist.
Schließlich leisten wir auch keine Garantie, wenn die Mängel am Gerät
auf Transportschäden, die nicht von uns zu vertreten sind, auf nicht fach-
gerechte Installation und Montage, auf Fehlgebrauch, auf mangelnde
Pflege oder auf Nichtbeachtung der Bedienungs- oder Montagehinweise
zurückzuführen sind.Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen
oder Eingriffe in das Gerät von Personen vorgenommen werden, die
hierzu nicht von uns ermächtigt sind, oder wenn unsere Geräte mit
Ersatzteilen, Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden, die
keine Originalteile sind, und dadurch ein Defekt verursacht wurde.
3
Unsere Garantieleistung besteht darin, dass wir nach unserer Wahl ent-
weder mangelhafte Teile unentgeltlich instandsetzen oder durch ein-
wandfreie Teile ersetzen. Instandsetzungen werden nach Möglichkeit am
Aufstellungsort vorgenommen. Zur Reperatur anstehende Geräte sind so
zugänglich zu machen, daß uneingeschränkt Handhabung, Ausbau und
Einbau durch die Techniker möglich ist und keine Beschädigungen an
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